Rund 2000 Anleger haben sich am Geschäftsmodell der EN Storage GmbH beteiligt. Ihr Geld sollte in den Ausbau der Server-Infrastruktur fließen. Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zufolge ist ein Großteil der angeblich vorhandenen Datenspeicher jedoch unauffindbar. Der vorläufige Insolvenzverwalter spräche zudem von Geschäften, die zwar in der Bilanz auftauchten, allem Anschein nach aber nie existierten. Im Falle von Direktinvestments könnten die Server nicht konkreten Anlegern zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit einiger Zeit wegen des Verdachts auf Betrug.
Noch gilt abzuwarten, ob sich die ganzen Verdachtsmomente bestätigen. H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de), hält es jedoch für unklug, erst auf das Ergebnis der Ermittlungen zu warten. „Vielmehr empfehle ich den Anlegern, besser heute als morgen ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Schließlich ist ungewiss, wie viel Geld ihnen durch die Insolvenz bleibt. Wurden tatsächlich Anlegergelder verschoben, müssen diese auch erst einmal aufgespürt werden. Im Falle einer Falschberatung könnten vor allem Schadensersatzansprüche gegen Berater oder Vermittler die Verluste eindämmen. Unsere Vereinsanwälte bieten Betroffenen daher eine kostenfreie Erstbewertung an.“
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