Noch bis 1. November mitmachen bei der #AzubiChallenge23 auf Instagram!

Mit dem Ziel, die gewerblichen Ausbildungsberufe der Galvano- und Oberflächentechnik bekannter zu machen, hat der ZVO unter Federführung der ZVO 2.0 Nachwuchsunternehmer einen Video-Wettbewerb für Auszubildende ausgerufen. Den Gewinnern winken attraktive Geldpreise!  

Die #AzubiChallenge23 richtet sich an aktuelle gewerbliche Auszubildende aus den ZVO-Mitgliedsunternehmen. Mit einem maximal 90-sekündigen Video für Instagram – ob allein oder als Team erstellt – sind sie dabei! Das Reel soll zeigen, warum ein Job in der Galvano- und Oberflächentechnik so reizvoll, spannend, abwechslungsreich, zukunftsträchtig etc. ist. Und damit Jugendliche motivieren, sich für eine Ausbildung in der Galvanotechnik zu bewerben. Aber Achtung: Nur die Azubis dürfen an der Erstellung mitwirken! Unterstützung durch Marketing-Agenturen oder ähnliches ist nicht erlaubt! Mehrfacheinsendungen je Unternehmen sind jedoch möglich.

Die eingereichten Videos werden über ZVO-Instagram-Account gepostet. Die Gewinner ergeben sich durch die Anzahl der Likes im Feed.

Prämiert werden die drei besten: Für das Video mit den meisten Likes gibt es 1.500 €, für das Zweitplatzierte 1.000 € und für das Drittplatzierte 500 €.

Und so läufts:

Einreichung der Videos: 1. August bis 1. November 2023

(per E-Mail oder alternativ WeTransfer an AzubiChallenge23@zvo.org.

Sollte eine spezielle Beschreibung inklusive Hashtags oder @-Verlinkten-Accounts gewünscht sein, so sind diese mit zu benennen.)

Stichtag der Bewertung: 1. Dezember 2023, 15:00 Uhr

Bekanntgabe der Gewinner: 8. Dezember 2023

Die Videos werden unmittelbar nach Einreichung als Reels auf dem ZVO-Instagram-Kanal gepostet, versehen mit dem Hashtag #AzubiChallenge23. Hier sind die ersten Einsendungen zu finden!

Um die gewünschte Aufmerksamkeit zu erreichen, sind alle teilnehmenden Unternehmen gefragt, den ZVO-Kanal mit dem Hashtag zu bewerben und zum Bewerten der Instagram-Beiträge aufzurufen, idealerweise unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Kanäle (Instagram, Facebook, Xing, LinkedIn, Newsletter usw.).

Mit Hochladen der Videos geht ein Mitverwendungsrecht an den ZVO über, selbstverständlich immer mit Urhebernachweis.

Bei der Erstellung der Videos ist darauf zu achten, dass keine Ton- oder Bildrechte Dritter verletzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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