Der Fall dreht sich um den verstorbenen Erblasser, der in seinem Testament seine Geschwister als Erben einsetzte. Nach dem Tod des Erblassers lehnten die Geschwister jedoch die Erbschaft ab, wodurch ihre Kinder, die Nichte und der Neffe des Verstorbenen, als Erben eingesetzt wurden. Zu dem Erbe gehörte ein Anwesen, in dem die Lebensgefährtin des Erblassers ihren Wohnsitz hatte. Die Erben forderten daraufhin die Herausgabe des Grundstücks von der Lebensgefährtin und reichten Klage ein, als sie sich weigerte.
Im Prozess behauptete die beklagte Lebenspartnerin zunächst, dass sie das Grundstück rechtmäßig aufgrund eines Vertrags mit dem Erblasser besitze. Doch während des Verfahrens wurde ein entscheidender Durchbruch erzielt: In einem Ablageschrank im Haus wurde ein weiteres handschriftliches Testament entdeckt, das die Lebensgefährtin als Alleinerbin auswies. Die Echtheit dieses Testaments wurde von der Nichte und dem Neffen angezweifelt.
Das Landgericht Coburg traf eine bemerkenswerte Entscheidung und schloss sich der Argumentation der Lebensgefährtin an. Durch ein eingehendes Schriftgutachten wurde das aufgefundene Testament als authentisch bestätigt, wodurch die Klage der Erben abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Kläger keine rechtmäßigen Erben seien und wies zudem darauf hin, dass die späte Vorlage des Testaments im Verfahren gegen den Verdacht einer möglichen Fälschung sprach.
Das Urteil des Landgerichts Coburg (Aktenzeichen: 51 O 138/19) vom 02.03.2023 hat weitreichende Folgen für den Ausgang dieses spezifischen Erbstreits und verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung in ähnlichen Fällen. Es bestätigt die Lebensgefährtin als rechtmäßige Alleinerbin und ermöglicht es ihr, das Grundstück zu behalten und weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu leben.
Der Fall zeigt deutlich, dass Erbstreitigkeiten oft kompliziert und von rechtlichen Unklarheiten begleitet sein können. Es wird empfohlen, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen und Expertenmeinungen heranzuziehen, um eine gründliche Prüfung der testamentarischen Verfügungen durchzuführen und eine gerechte Lösung zu finden.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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