Zeitarbeits-Mindestlohn höher als gesetzlicher Mindestlohn

„Zeitarbeit ist eine gute Wahl, und angesichts des Mindestlohns sogar die bessere“, reagierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf die Ankündigung, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro in zwei Stufen zu erhöhen. Im Jahr 2019 soll er zunächst auf 9,19 Euro und dann zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. In der Zeitarbeitsbranche werden aktuell 9,49 Euro im Westen und 9,27 Euro Ost gezahlt.

„Auch in der Zeitarbeit wird der Tariflohn steigen“, kündigte Stolz an. „Im Westen wird es 2019 zwei Erhöhungen auf 9,79 Euro und dann zum 1. Oktober auf 9,96 Euro im Westen geben“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer. Im gleichen Zeitraum steige der Zeitarbeitsmindestlohn Ost auf 9,49 Euro und anschließend auf 9,66 Euro. „Derzeit liegt der Lohn in der Zeitarbeit demnach um 7,35 Prozent höher als der gesetzliche Mindestlohn – im nächsten Jahr wäre der Abstand mit 8,39 Prozent dann noch größer“, zeichnete Stolz die steigende Differenz nach.

Vor allem für ungelernte Hilfskräfte sei Zeitarbeit eine echte Alternative: „Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit und haben in der Zeitarbeit eine echte Chance auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, verdeutlicht der Hauptgeschäftsführer. Das gelte in erster Linie auch für ungelernte Hilfskräfte, die sonst kaum Chancen am Arbeitsmarkt hätten. Mit Blick auf die außerdem fast einhundertprozentige Tarifierung der Branche demonstriere allein dieser große Entgeltunterschied schon eindeutig, dass Zeitarbeit die bessere Wahl sei.

Das iGZ-DGB-Tarifwerk biete zudem weitaus mehr als nur einen höheren Stundenlohn: „Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehören zu den Selbstverständlichkeiten der Zeitarbeitsbranche,“ betont Stolz die Fakten dieses Normalarbeitsverhältnisses.

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