Genau hier setzt das auf fünf Jahre angelegte und mit 2,5 Millionen Euro ausgestattete Projekt „Digitale Barrierefreiheit im Arbeitsleben durch partizipative Evaluation“ der Hochschule Bremen – genauer des Instituts für Digitale Teilhabe (IDT) – an: Software kann nur dann barrierefrei entwickelt werden, wenn von Beginn an alle über „User Tests“ beteiligt werden, die später mit der Software arbeiten sollen – vor allem Menschen mit Beeinträchtigungen. Projektstart ist im Januar 2022. Projektpartner ist Dataport, der Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die vier Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Mit dem Geld werden für die fünfjährige Projektlaufzeit (2022 bis 2026) bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendige Infrastruktur finanziert.
Prof. Henning Lühr, Leiter des IDT: „Wir freuen uns als Institut, dass wir dieses Projekt zum Anfang des Jahres 2022 starten können. Wir betreten damit bundesweit Neuland! Ein neues Beispiel für E-Government made in Bremen! Herzlichen Dank für die Unterstützung an das Amt für Versorgung und Integration und Staatsrat Martin Hagen.“ Sein Kollege Prof. Dr. Benjamin Tannert, gleichfalls Leiter des IDT und Professor für angewandte Medieninformatik in der Fakultät Elektrotechnik und Informatik an der Hochschule Bremen, ergänzt: „Ich bin sehr stolz darauf, dass unser Institut dieses große und zukunftsweisende Projekt durchführen darf. Wir werden gemeinsam mit Menschen mit Einschränkungen versuchen, ihren individuellen Bedarf in die Entwicklungs- und Verbesserungsprozesse digitaler Inhalte und Medien einzubringen und dadurch die Teilhabe für alle im digitalen Raum zu verbessern.“
Bei den geplanten Beteiligungsverfahren konzentriert sich das Projekt auf Software, die von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung genutzt wird. Einerseits wird in der öffentlichen Verwaltung der Prozess der Digitalisierung derzeit unter anderem durch das Online-Zugangsgesetz deutlich beschleunigt. Andererseits arbeiten im öffentlichen Dienst viele Menschen mit Beeinträchtigungen, die für ihre Tätigkeiten auf digitale Barrierefreiheit angewiesen sind. Das gemeinsame Ziel: Integration von Menschen mit Behinderungen in die digitale Arbeitswelt und damit die Teilhabe selbstverständlich ermöglichen.
Zunächst wird eine Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zusammengestellt, die in der Lage sind, die Nutzbarkeit („Usability“) und Barrierefreiheit („Accessibility“) digitaler Systeme, Software und Medien systematisch zu prüfen und zu beurteilen. Diese Gruppe wird von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für Digitale Teilhabe der Hochschule Bremen, ebenfalls mit Behinderungen, organisiert und unterstützt. Für die systematische Durchführung der Tests wird an der Hochschule Bremen ein Test-Labor mit entsprechender Infrastruktur aufgebaut.
Es folgt die Entwicklung und Erweiterung von Evaluations- und Test-Verfahren: Die Aussagekraft vorhandener Tests auf Barrierefreiheit ist beschränkt, schon weil diese Tests häufig nur für Webseiten und nicht für Software oder interaktive Systeme gedacht sind. Zudem zielen sie weder auf eine umfassende Usability und Accessibility für unterschiedliche Nutzer*innen, noch berücksichtigen sie verschiedene Einsatzszenarien oder die Komplexität moderner Software und anderer digitaler Technologien. Einen wesentlichen Teil des geplanten Projekts stellt daher die Entwicklung und Erprobung realitätsnaher, von Menschen mit Behinderungen durchgeführter Testverfahren dar.
Zusätzlich Parallel werden realitätsnahe Evaluations- und Testverfahren entwickelt, die bereits während der Entwicklungsprozesse eingesetzt und von Menschen mit Behinderung durchgeführt werden können.
Entscheidend für Nutzbarkeit und Barrierefreiheit sind einschlägige Anforderungen, die vor oder zumindest möglichst früh im Entwicklungsprozess formuliert und zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden müssen. Die durch Testverfahren und Entwicklungsbegleitung erworbenen Erfahrungen sollen systematisch als „Accessibility“-Anforderungen erfasst werden. Zudem kann durch das Projekt eine Beratung bei der Erhebung und Analyse von einschlägigen Anforderungen erfolgen.
Durch die geplante Zusammenarbeit der „Testpersonen“ mit Software- und System-Entwicklerinnen und -Entwicklern wird auch ein größeres Bewusstsein für die spezifischen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen an digitale Technologien und digitale Medien geschaffen.
Projektleiterin Dr. Irmhild Rogalla, gleichfalls Leiterin des IDT, formuliert abschließend ihre Erwartungen an das Projekt so: „Ich freue mich außerordentlich, dass das ,User Tests‘-Projekt zustande gekommen ist. Wie Prof. Tannert schon sagt: Menschen mit Beeinträchtigungen gestalten in diesem Projekt die digitale Arbeitswelt mit. Ich erhoffe und erwarte von dem Projekt auch einen weiteren Schub in Richtung Empowerment und Partizipation, speziell in der Entwicklung digitaler Systeme.“
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