EU-Verpackungsverordnung in Kraft – trade-e-bility macht Firmen fit für komplexe Anforderungen

 

Die neue EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist offiziell in Kraft getreten. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 22. Januar 2024 steht dieses Datum für den Beginn einer neuen Phase regulatorischer Anforderungen für Hersteller, Händler und Erzeuger von Verpackungen und verpackten Produkten innerhalb der Europäischen Union. Viele der neuen Vorschriften müssen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab August 2026 verpflichtend umgesetzt werden. 

Mit der PPWR gibt es umfassende Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Diese betreffen insbesondere die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die Reduzierung von Verpackungsmüll, die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen, deren Kennzeichnung sowie Sammlung und Verwertung. Das Ziel ist, die ökologische Nachhaltigkeit von Verpackungen in der EU zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. 

Angesichts der weitreichenden Auswirkungen dieser neuen Vorschriften bietet trade-e-bility betroffenen Händlern, Herstellern und Importeuren eine preiswerte, individuelle und dokumentierte Online-Schulung an, die explizit Raum für die unternehmensindividuelle Fragestellungen vorsieht. Die etwa 120-minütige TEAMS-Schulung "Fit for PPWR" vermittelt detaillierte Informationen zu den neuen Anforderungen und hilft Unternehmen, diese individuell und rechtskonform umzusetzen. Aufgrund des großen Interesses wird unbedingt eine frühzeitige und unverbindliche Anmeldung empfohlen. Weitere Informationen und die unverbindliche Angebotsanfrage finden Sie unter: EU Verpackungsverordnung Schulung – PPWR – Fit für die neue Verpackungsverordnung (EU) 2025/40

Für weitergehende Fragen steht das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne unter 040/750687-300 oder per E-Mail an sales@trade-e-bility.de zur Verfügung. 

 

 

Über die trade-e-bility GmbH

Die trade-e-bility GmbH (ehemals TMK Retail Service & Consulting GmbH) wurde 2014 gegründet und bietet für Hersteller, Einführer und Händler externes Qualitätsmanagement für Nonfood-Produkte an. Ziel ist es, den Herstellungs- oder Einkaufsprozess aktiv zu begleiten und alle Aspekte der Marktfähigkeit mit abzuprüfen. Dadurch sind die Kunden der trade-e-bility GmbH weitestgehend vor Abmahnungen geschützt und können erfolgreich und fokussiert neue Kunden und Geschäftsfelder erschließen. Die trade-e-bility GmbH ist unabhängig von Prüfinstituten, verbindet langjähriges Knowhow mit modernem Prozessmanagement und versetzt den Kunden somit in die Lage, Produktkonformität zu niedrigen Preisen herzustellen. Die Geschäftsführer sind Oliver Friedrichs und Hjalmar Vierle. trade-e-bility gehört neben den Partnerunternehmen take-e-way GmbH und get-e-right GmbH zu den Lösungen der e-systems Holding GmbH & Co. KG. Unter ihrem Dach bündelt die e-systems die Expertise der drei spezialisierten Unternehmen rund um die Themen Erweiterte Herstellerverantwortung und Product Compliance.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

trade-e-bility GmbH
Schloßstr, 8 d-e
22041 Hamburg
Telefon: +49 (40) 75068730 – 0
Telefax: +49 (40) 54090410-9
https://www.trade-e-bility.de

Ansprechpartner:
Christoph Brellinger
Leitung Kommunikation und Marketing
Telefon: +49 (40) 750687111
E-Mail: presse@trade-e-bility.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel