EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für Marktakteure ab 18. August 2024

Seit dem 18. Februar dieses Jahres gilt die neue EU-Batterieverordnung (BattVO), welche die von Batterien ausgehende Umweltbelastung in allen EU-Mitgliedsstaaten durch modernisierte Erfassungs-, Verwertungs-, und Produktionsmaßnahmen reduzieren will. Das erste Pflichtpaket der Verordnung soll bereits im August 2024 in Kraft treten und bringt für nahezu alle Marktakteure neue Kennzeichnungs- und Compliance-Anforderungen mit sich.

Diese BattVO-Pflichten gelten ab dem 18. August 2024

Mit dem Inkrafttreten des ersten Pflichtpaketes der neuen Batterieverordnung gelten umfassende Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten für Batteriehändler und -erzeuger. Dies betrifft sowohl die Konformitätserklärung und CE-Zertifizierung als auch die Bereiche der Modellkennung und Verantwortlichenkennzeichnung. Zudem stehen die Erzeuger ab August 2024 in der Verantwortung, konkretisierende Unterlagen über die Leistung und Haltbarkeit von Industriebatterien mit mehr als 2kWh, Elektrofahrzeugbatterien und LV-Batterien bereitzustellen.

Im Bereich der Erfassung und Organisation steht der Batteriemarkt ab der zweiten Jahreshälfte 2024 in der Pflicht, Daten zu Alterungszustand und voraussichtlicher Lebensdauer von stationären Energiespeichersystemen, LV- und Elektrofahrzeugbatterien in Batteriemanagement-Systemen einzuspeisen. Technische Unterlagen für stationäre Batterie-Energiespeichersysteme müssen zudem belegen, dass die Systeme unter normalen Bedingungen verwendungssicher sind.

Kostenfreie Seminare der Compliance Solutions unterstützen betroffene Unternehmen

Mit kostenfreien Seminaren zu den Neuerungen der Batterieverordnung unterstützt Bitkom Compliance Solutions Marktakteure dabei, Handlungsfelder zu erkennen und diese im Rahmen der gesetzten Fristen umzusetzen. Dabei bieten die Seminarinhalte umfassende Einblicke in Anpassungspflichten und Übergangsfristen für den Markt und seine Akteure.

Das nächste Compliance Solutions Seminar findet am 02. Mai 2024 online statt. Geschult werden die Teilnehmer von Expertin Stefanie Kutzera, Leiterin International EPR bei der Bitkom Compliance Solutions.

Weitere Informationen zu Anmeldung und Inhalten finden Sie im Seminarplan und auf der Compliance Solutions Website.

Über die Bitkom Servicegesellschaft mbH

Die Bitkom Servicegesellschaft ist ein Unternehmen des Bitkom e.V., dem führenden Digitalverband in Deutschland. Als Dienstleister bieten wir umfassende Unterstützung für alle Unternehmen der Digitalwirtschaft an.

Mit unseren Bitkom Events organisieren wir Veranstaltungen und Konferenzen zur digitalen Transformation. Die Bitkom Akademie bietet Schulungen, Workshops und Zertifizierungen, um Fachkräfte in allen Bereichen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit weiterzubilden. Unsere Leistungen über Bitkom Consult umfassen die datenschutzrechtliche und umweltregulatorische Beratung. Bitkom Research führt Marktstudien zur digitalen Wirtschaft und Gesellschaft durch. Außerdem bieten wir mit Bitkom Compliance Solutions einen kompetenten Partner im Bereich Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung mit umfassenden Lösungen für die WEEE-Richtlinien und unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27576-552
Telefax: +49 (30) 27576-151
https://www.bitkom.org/Bitkom/Services

Ansprechpartner:
Lisa Murche
Presse & PR Managerin
E-Mail: l.murche@bitkom-service.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel