„Rentensystematisch ist dies geboten. Aber der Abbau der früheren Bevorzugung der Ost-Beitragszahler führt nun, gewollt oder ungewollt, mechanisch zu einer Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Regelung“, sagt Ragnitz weiter. Ihm zufolge betrug die Höherwertung zum Beispiel im Jahre 2018 genau 13,4 Prozent. „Folge des Wegfalls ist, dass die Beiträge im Osten nun weniger wert sind als vorher, denn das Durchschnittseinkommen liegt im Osten weiterhin deutlich unter dem West-Einkommen“, fügt Ragnitz an. „Es ist so, als nehme der Gesetzgeber nunmehr an, beide Durchschnittseinkommen seien gleich hoch. Das ist aber noch immer nicht der Fall. Das Durchschnittseinkommen Ost liegt noch immer 17 Prozent unter dem Durchschnitt im Westen. Oder umgekehrt: Derzeit liegen die Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer in Ostdeutschland bei 82,8 Prozent des westdeutschen Wertes. Das aber bedeutet, dass sich der allgemeine Lohnrückstand in Ostdeutschland für einen Großteil der Beschäftigten in Zukunft auch in niedrigeren Renten niederschlagen wird. Eine Angleichung lässt sich jedoch nicht über die Rentenkassen regeln. Sie setzt vielmehr eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Betriebe voraus.“
Aufsatz: „Angleichung der ostdeutschen Renten: Gewinner und Verlierer“, von Joachim Ragnitz; in: ifo Dresden berichtet 5/2023:
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