Im Fall eines Zahnarztes, der regelmäßig Notdienste in einem Notdienstzentrum der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) übernommen hatte, traf das BSG in Kassel diese Entscheidung. Die Rentenversicherung hatte ihn als selbstständig eingestuft, doch das Gericht entschied, dass er als sozialversichert anzusehen ist. Die Begründung lautete, dass er in einer "von dritter Seite organisierten Struktur" tätig war, in der er fremdbestimmt agierte.
Die Auswirkungen dieses Urteils könnten sich auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst ausweiten, wie von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) erklärt wurde. Allein in Baden-Württemberg haben etwa 3.000 Poolärzte bisher rund 40 Prozent der Hausbesuche im Bereitschaftsdienst und in Notfallpraxen durchgeführt. Die KVBW hat angekündigt, die Tätigkeiten der Poolärzte mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt davor, dass niedergelassene Ärzte vermehrt für Notdienste eingeteilt werden könnten. Dies wäre in der Praxis kaum zu bewältigen und könnte dazu führen, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte die hausärztliche Versorgung aufgeben oder ihre Sprechstundenzeiten reduzieren. Die Lage bleibt angespannt, während Ärzte und Gesundheitsbehörden die Auswirkungen dieses Urteils sorgfältig abwägen.
Kommentar:
Das BSG-Urteil in Bezug auf Poolärzte versetzt die medizinische Versorgung in Deutschland in Alarmbereitschaft. Während die rechtlichen Auswirkungen dieses Urteils im Hinblick auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst noch abzuwarten sind, ist die Besorgnis in der Branche bereits spürbar. Die Möglichkeit, dass niedergelassene Ärzte vermehrt für Notdienste eingeteilt werden könnten, birgt echte Herausforderungen für die medizinische Versorgung in Deutschland. Die Gesundheitsbehörden sollten dringend Lösungen in Erwägung ziehen, um sicherzustellen, dass die Patienten weiterhin den dringend benötigten Zugang zur ärztlichen Versorgung erhalten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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