Der rückläufige Trend setzt sich im Jahr 2023 fort, da im ersten Quartal dieses Jahres etwa 1360 Videosprechstunden abgerechnet wurden. Dies bedeutet einen Rückgang von 33 Prozent im Vergleich zum gleichen Quartal des Vorjahres und sogar 45 Prozent weniger als im Jahr 2021.
Henning Kutzbach, der Landeschef der Barmer, betont, dass "Onlinebehandlungen während der Corona-Pandemie bei Versicherten und medizinischem Personal erheblich an Akzeptanz gewonnen haben." Videosprechstunden sparen Zeit und Wege, tragen zur Vermeidung von Infektionen bei und bieten zeitliche Flexibilität. Daher fordert Kutzbach, dass Videosprechstunden als fester Bestandteil der Patientenbetreuung uneingeschränkt genutzt und abgerechnet werden sollten.
Während einer Sonderregelung während der Corona-Pandemie war es Ärzten und Psychotherapeuten bis Ende März 2022 gestattet, unbegrenzt Videosprechstunden abzurechnen. Danach wurde die Anzahl der Videotermine gesetzlich auf 30 Prozent der Praxiskapazität begrenzt. Kutzbach kritisiert diese Begrenzung und betont, dass sie der digitalen Gesundheitsversorgung im Wege steht.
Insbesondere für die Patientenbetreuung im ländlichen Raum halten Fachleute Videosprechstunden für unverzichtbar. Laut Kutzbach ist die Ausweitung der Videosprechstunden im Entwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens enthalten, über das der Bundesrat am letzten Freitag beraten hat.
Kommentar:
Der rückläufige Trend bei der Nutzung von Videosprechstunden in Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht die Dringlichkeit einer umfassenden Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die anfängliche Begeisterung während der Pandemie hat gezeigt, dass Videosprechstunden einen erheblichen Nutzen bieten, indem sie Wege verkürzen, die Infektionsgefahr minimieren und die zeitliche Flexibilität erhöhen. Die Forderung von Henning Kutzbach, dem Landeschef der Barmer, nach uneingeschränkter Nutzung und Abrechnung von Videosprechstunden in der Patientenbetreuung ist verständlich und verdient ernsthafte Aufmerksamkeit.
Die aktuelle gesetzliche Begrenzung auf 30 Prozent der Praxiskapazität steht dem Potenzial der digitalen Gesundheitsversorgung entgegen. Um die medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu optimieren, ist eine Überarbeitung der Vorschriften und eine verstärkte Förderung von Videosprechstunden unerlässlich.
Derzeit wird im Bundesrat über den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens beraten. Dies bietet die Gelegenheit, die notwendigen Veränderungen voranzutreiben. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidungsträger die Chancen erkennen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens für eine effizientere und patientenfreundlichere Versorgung bietet, und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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