Gericht erlaubt Zwangsgeld bei fehlendem Masernimpfnachweis

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in den Beschlüssen 14 L 210/23 und 14 L 231/23 vom 11. und 15. September 2023 entschieden, dass Gesundheitsämter den Nachweis einer Masernimpfung von Schülern fordern dürfen und im Falle des Nichtnachweises auch ein Zwangsgeld androhen können. Diese Entscheidung erging in mehreren Eilverfahren, in denen minderjährige Schüler betroffen waren, deren Eltern sich gegen die Impfpflicht gewehrt hatten.

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Personen, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen besuchen, nachweisen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft sind. Das Gesundheitsamt im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin hatte die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler darauf hingewiesen, dieser Pflicht nachzukommen. Als die Eltern dem nicht nachkamen und auch keine ärztlichen Bescheinigungen vorlegten, forderte die Behörde die Vorlage eines Masernimpfnachweises und drohte ein Zwangsgeld von 200 Euro an. Die Begründung beruhte auf der erheblichen Ansteckungsgefahr und den schwerwiegenden Komplikationen, die mit Masern einhergehen können. Ein Gemeinschaftsschutz sei erst gegeben, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung immun seien.

Die betroffenen Eltern reichten jeweils Eilanträge ein und argumentierten, dass die Nachweispflicht verfassungswidrig sei und mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einhergehe. Sie könnten die Impfung nicht gegen den Willen ihrer Kinder durchsetzen.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Eilanträge zurück und befand, dass die mit Zwangsgeldandrohung verbundenen Nachweisanforderungen höchstwahrscheinlich rechtmäßig seien. Das IfSG zur Nachweispflicht sei nicht evident verfassungswidrig, sondern im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2022 bezüglich nicht schulpflichtiger Kinder. Die Regelung sei verhältnismäßig, da sie dazu beitragen könne, die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen und die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Die Masernimpfung sei wissenschaftlich als hochwirksam erwiesen und wirke lebenslang.

Die Beschlüsse betonen, dass das Elternrecht nicht als Freiheit der Eltern zur Selbstbestimmung, sondern zum Schutz des Kindes gewährt werde und sich am Kindeswohl orientieren müsse. Die Aufforderungen zur Impfnachweis-Vorlage und die Zwangsgeldandrohungen wurden als rechtlich angemessen erachtet.

Gegen diese Entscheidungen kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Kommentar:

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin sind von großer Bedeutung im Zusammenhang mit der Impfpflicht gegen Masern und ihren Auswirkungen auf den Schulbesuch. Sie verdeutlichen, dass Gesundheitsämter den Nachweis einer Masernimpfung von Schülern verlangen können, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Die Gerichtsentscheidung basiert auf der Annahme, dass die Impfpflicht im Einklang mit dem Kindeswohl steht und dazu beiträgt, die Verbreitung von Masern zu verhindern.

Diese Beschlüsse sind jedoch nicht endgültig und können beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich dieser rechtliche Streit in Bezug auf Impfpflicht und individuelle Freiheiten weiter entwickelt und ob er Auswirkungen auf andere Impfvorschriften haben wird. In jedem Fall betonen diese Entscheidungen die Bedeutung der Impfung als Instrument zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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