Schutz vor Rufschädigung: Rechtsklarheit für Schmerzensgeldansprüche

Das Landgericht Flensburg hat mit einem wegweisenden Urteil (7 O 140/20) Rechtsgrundlagen für Schmerzensgeldansprüche bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch diffamierende Äußerungen in der Öffentlichkeit geschaffen. Die Entscheidung, die am 16. August 2023 verkündet wurde, betont die Verantwortlichkeit derjenigen, die unwahre Informationen verbreiten und möglicherweise ernsthafte gesundheitliche Folgen für andere Menschen auslösen.

In dem Urteil wurde klargestellt, dass Personen, die aufgrund von öffentlich verbreiteten unwahren Behauptungen erkranken, das Recht auf Schmerzensgeld von den Verursachern dieser Verleumdungen haben. Die Richter des Landgerichts Flensburg hoben die Wichtigkeit der Wahrheit und der verantwortungsbewussten Kommunikation hervor. Die rechtliche Dimension solcher Fälle wurde ebenso betont wie die ethische Verpflichtung, sorgfältig mit Äußerungen umzugehen, die das Leben und die Gesundheit anderer beeinflussen könnten.

Dieses bahnbrechende Urteil stellt einen Meilenstein im Schutz der Opfer von Verleumdungen dar und verdeutlicht die ernsthaften Konsequenzen von Rufschädigungen. Es dient als Erinnerung daran, wie mächtig Worte sein können, insbesondere in der Ära der digitalen Kommunikation, und unterstreicht die Notwendigkeit, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Die Entscheidung des Landgerichts Flensburg markiert einen bedeutsamen Fortschritt im Verleumdungsrecht und schafft dringend benötigte Klarheit für diejenigen, die aufgrund von unwahren öffentlichen Äußerungen gesundheitliche Schäden erleiden. In einer Ära, in der die Macht der digitalen Kommunikation allgegenwärtig ist, betont dieses Urteil die Verantwortung, die mit der Verbreitung von Informationen einhergeht. Es stellt einen wichtigen Schritt zur Wahrung der persönlichen Integrität und Gesundheit in einer vernetzten Welt dar.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel