Zugunsten von 13a-Landwirten

Die Finanzverwaltung war bislang der fälschlichen Auffassung, dass unabhängig von der tatsächlichen Länge des Wirtschaftsjahres bei 13a-Landwirten generell der volle Grundbetrag für ein volles Wirtschaftsjahr anzusetzen ist. Geklagt hatte ein Hofübernehmer, der aufgrund der Hofübergabe zum 1. Juni für das entstandene einmonatige Rumpfjahr den gesamten Zwölf-Monatsgewinn hätte versteuern sollen. Die obersten Finanzrichter sagten Nein und urteilten, dass der 13a-Gewinn immer zeitanteilig entsprechend der faktischen Zeitdauer des Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen sei. Die Finanzverwaltung wendet nunmehr das Urteil zugunsten der Landwirte in allen noch offenen Fällen und damit auch rückwirkend an und setzt bei einem verkürzten Rumpfwirtschaftsjahr nur einen verringerten Gewinn an. Umgekehrt muss der Landwirt nun aber bei einem verlängerten Wirtschaftsjahr einen höheren Gewinn versteuern (BFH-Urteil vom 8. Juni 2022, VI R 30/20).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Jana Klimesch
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-2673
E-Mail: jana.klimesch@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel