Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates um, die seit 17.12.2019 gilt. Diese dient dazu, Compliance-Verstöße aufzudecken und Hinweisgebern einen besseren Schutz zu gewähren, wenn sie ein Vergehen melden.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu, interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen ab 50 Beschäftigte müssen bis 17.12.2023 eine Meldestelle einrichten, andernfalls besteht die Gefahr eines Bußgeldverfahrens.
EasyWhistleblower als Komplettlösung
Mit der digitalen Plattform EasyWhistleblower und der Stellung von TÜV-zertifizierten Beauftragten bieten Concat und dreiplus eine Komplettlösung an, die es den Verantwortlichen ermöglicht, die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Die Infrastruktur befindet sich im hochsicheren Rechenzentrum (ISO-27001-zertifiziert), Datentransport und Datensicherung erfolgen verschlüsselt. Hinweisgeberbeauftragte von dreiplus begleiten Mandanten während des gesamten Prozesses vom Eingang einer Meldung bis zum Abschluss.
Die Full-Service-Lösung bewahrt Unternehmen und Organisationen davor, Investitionen in eine eigene Lösung und deren Betrieb tätigen zu müssen. Die Abrechnung erfolgt zu einem vereinbarten monatlichen Festpreis, bei dem versteckte Kosten ausgeschlossen sind.
EasyWhistleblower erfüllt Anforderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Das Hinweisgebersystem erfüllt des Weiteren die Anforderung des LkSG nach Implementierung eines Beschwerdeverfahrens. Unternehmen und Institutionen erhalten mit EasyWhistleblower und der Dienstleistung von dreiplus ein Risikofrühwarnsystem zur Aufdeckung von Rechtsverstößen oder Missständen.
Über die dreiplus GmbH:
Kerntätigkeit der dreiplus GmbH ist die Bestellung als externe Hinweisgeber-Beauftragte für Behörden sowie Unternehmen des Mittelstandes bis hin zur Wirtschaftsprüfungspflicht. Mithilfe des von Concat AG entwickelten Hinweisgebersystems unterstützt ein Team fachkundiger Beauftragter und Auditoren die Verantwortlichen in Organisationen beim Umgang mit Hinweisgebern. Ziel ist die Einhaltung und Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG gültig seit 02.06.2023) im Sinne der Mandanten. Der Firmengründer Tamo Stöver ist bereits seit 2007 als Datenschutzbeauftragter (TÜV und Datenschutzauditor (TÜV) tätig.
Die Concat AG bietet ein breit gefächertes Portfolio an Managed Services, um IT-Organisationen effizient bei der Transformation zum digitalen Serviceprovider zu unterstützen. Dies reicht von der Realisierung maßgeschneiderter IT-Infrastrukturen über Cloud-Dienste bis zur Übernahme des IT-Betriebs durch die unternehmenseigene Service- und Supportorganisation (24×7). Concat betreibt zudem eigene Infrastrukturen in hochsicheren Rechenzentren in Deutschland, die nach ISO 9001 und 27001 zertifiziert sind. Der Hauptsitz befindet sich in Bensheim; dazu kommen bundesweit 13 weitere Standorte. Im Geschäftsjahr 2022/2023 erwirtschafteten rund 360 Mitarbeitende einen Umsatz von 199 Millionen Euro (vorläufig, untestiert). Seit 2006 gehört Concat zur Meridian Group International Inc., USA.
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