Die Deutsche Biofonds konnte erfreulicherweise in der Türkei weitere Erfolge bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche verbuchen. So konnte das zuständige Gericht im Rahmen eines Schadensersatzprozesses davon überzeugt werden, noch vor Durchführung des Hauptsacheverfahrens 3 Hotelanlagen, 2 Grundstücke und 17 Wohnungen im Gesamtwert von ca. 25 Mio. US-Dollar zugunsten der Deutschen Biofonds zu besichern.
Der zuständige Richter erklärte, dass die Anteile der Deutschen Biofonds an der türkischen Wasserkraftwerksgesellschaft nur deshalb im Handelsregister gelöscht werden konnten, weil der Täter Sengün einen Beamten vom Handelsregister offensichtlich bestochen hatte.
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