Für das Darlehen über 4,0 Mio. € wurde dabei eine Verlängerung bis zum 28. Oktober 2022 vereinbart. Die Vorlagefrist im Darlehensvertrag mit der internationalen Großbank über die Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. € wurde ebenfalls verlängert. Die Bank hat angekündigt, dass sie die Fristverlängerung aus formalen Gründen zunächst nur auf einer monatlichen Basis bis zum 23. August 2022 gewähren kann. Der Bank ist bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der SINGULUS TECHNOLOGIES rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden.
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