Ein Beispiel
Landwirt A überlässt seinen drei Kindern den Hof. Dafür überweisen diese ihm monatlich einen Teil ihrer Einkünfte als Versorgungsleistung. Bislang müssen in der Feststellungserklärung nur die jeweiligen Anteile der Kinder an den Betriebsgewinnen stehen. Nun sind zusätzlich vorab die Sonderausgaben zu deklarieren.
Was Sie beachten müssen
Bei der Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen an mehrere Personen –
beispielsweise gegen Bargeld oder gegen Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Pflege – erwartet das Finanzamt häufig eine Feststellungserklärung. Diese ist wegweisend für die jeweilige Einkommenssteuererklärung.
Neu: Seit 2022 sind in der Feststellungserklärung die Sonderausgaben mit anzugeben (LfSt Bayern, Erl. vom 14. März 2022 – S 0361.2.1-31/8 St43). Das ist Voraussetzung für die Steuerersparnis als Kosten der privaten Lebensführung. Insbesondere betrifft dies die Hofübergabe sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Zwei Fälle gibt es, in denen eine Feststellungserklärung steuerrechtlich vorgeschrieben ist:
- Der Wohnsitz entspricht nicht dem Unternehmenssitz. Unterschiedliche Finanzämter sind zuständig.
- Eine Personengesellschaft mit mehreren Gesellschaftern erzielt Einnahmen zum Beispiel aus einem Hof oder aus einer Grundstücksvermietung.
Wichtig: Übergangsfrist bietet Spielräume
Bei Steuer- oder Feststellungserklärungen bis zum Veranlagungs- und Feststellungszeitraum 2021 beanstanden die bayerischen Finanzämter nicht den Abzug der Versorgungsleistungen als Sonderausgaben unmittelbar in der Einkommenssteuererklärung. Die gesonderte Feststellungserklärung ist also erst für Zeiträume ab 2022 entsprechend zu ergänzen.
„Der Sonderausgabenabzug bietet den Nachfolgern gute Möglichkeiten zum Steuern sparen. Die Vorteile unterschätzen viele Unternehmer. Deshalb erscheint es wichtig, neue Entscheidungen der Finanzämter stets im Auge zu behalten“, sagt Ecovis-Steuerberater Gerhard Kurz in Haag/Obb.
Gerhard Kurz, Steuerberater bei Ecovis in Haag
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