Per Verwaltungsvorschrift hat das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Vereinfachungen in der Vergabepraxis erlassen: Öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können bis zum 30. Juni dieses Jahres unbürokratisch vergeben werden.
Das gilt zum einen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen. Genannt werden beispielsweise Schutzkleidung, Desinfektionsmittel und medizinische Geräte, aber auch Bauleistungen, wenn etwa Teststationen errichtet werden müssen. Zum anderen profitieren auch Aufträge zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der öffentlichen Verwaltung von den Vereinfachungen.
Konkret können diese und weitere Produkte oder Leistungen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung bis zur Höhe des jeweiligen EU-Schwellenwertes auch per Direktauftrag beschafft werden. Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind weiterhin einzuhalten.
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