Inzwischen sind in Baden-Württemberg schon 8,7 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen ausbezahlt worden. „Das wird aber nicht reichen. Eine schnelle und nachhaltige Nachbesserung der Hilfen ist dringend erforderlich, um die finanzielle Situation der Unternehmen zu stabilisieren“, so IHK-Präsidentin Kirsten Hirschmann.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Beschränkungen auch über März 2022 hinaus anhalten werden. Daher sollten die Wirtschaftshilfen – wie bereits jüngst von den Industrie- und Handelskammern gefordert – bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Nur so könnten auch die Bewilligungsstelle und prüfende Dritte entlastet werden, um eine schnelle Auszahlung der Hilfen zu gewährleisten.
Zudem sollte Unternehmen bereits bei einem Umsatzeinbruch von 20 Prozent der Zugang zur Überbrückungshilfe IV ermöglicht werden. Aus Sicht der IHKs sollte auch der fiktive Unternehmerlohn als Landesleistung in Baden-Württemberg bis Ende Juni 2022 gewährt und eine Aufstockung geprüft werden. „Sollte der Bund nicht nachbessern, sehen wir das Land in der Pflicht“, betont IHK-Präsidentin Kirsten Hirschmann und schließt: „Nur mit schneller Klarheit und ausreichenden Nachbesserungen wird es möglich sein, dass viele Unternehmen überleben können“.
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