IHK mahnt rasche Trendumkehr bei der Gewerbesteuer an

„Die Unternehmen im Saarland müssen bei der Gewerbesteuer rasch entlastet werden. Denn die hohe Gewerbesteuerlast schadet dem Wirtschaftsstandort Saarland gleich in mehrfacher Hinsicht: Sie verringert die Chancen auf Ansiedlungen neuer Betriebe, schwächt die Investitionskraft bestehender Unternehmen und belastet deren Wettbewerbsfähigkeit. Eine deutliche Senkung der Gewerbesteuerhebesätze wäre daher ein wichtiger Schritt, um die im Zuge der Corona-Pandemie erheblich verringerte Eigenkapitalbasis der Unternehmen und damit ihre Investitionskraft zu stärken. Nur so können sie auch die strukturelle und digitale Transformation meistern und im Wettbewerb punkten. Wir appellieren daher zum einen an die saarländischen Kommunen, bei der Gewerbesteuer rasch eine Trendumkehr einzuleiten und die Hebesätze im Schnitt um ein Fünftel zu senken, und zum anderen an das Land, die Mindereinnahmen für die Dauer von drei Jahren zu kompensieren. Damit wäre für die Kommunen der klare Anreiz verbunden, den Zeitraum zu nutzen, um sich wirtschaftsfreundlicher aufzustellen: Mit neuen Flächen für Industrie und Gewerbe, einer digitalen Verwaltung und schnellem Internet. In der Summe wäre dies zugleich ein wichtiges Willkommenssignal an potenzielle Investoren, die mit ihrem finanziellen Engagement im Saarland neue Arbeitsplätze schaffen, für zusätzliche Kaufkraft und mehr Steuereinnahmen sorgen. Dadurch würde sich auch die Finanzkraft der Kommunen langfristig verbessern“ – so kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé aktuelle Berechnungen der IHK Saarland zur Gewerbesteuerbelastung auf Basis der jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Hintergrund ist, dass innerhalb der letzten fünf Jahre 41 der 52 Saar-Kommunen ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht haben – etliche von ihnen sogar mehrmals. Der durchschnittliche Hebesatz im Saarland stieg dadurch seit 2016 von einem bereits hohen Niveau nochmals um 15 Prozentpunkte auf nunmehr 449 Prozent – ein neuer Höchststand. Er liegt damit 77 Prozentpunkte über dem Bundesschnitt. Unter den Flächenländern hat nur Nordrhein-Westfalen mit 450 Prozent einen noch höheren Hebesatz. Die Spanne der Hebesatzanhebungen reicht von fünf bis 40 Prozentpunkte. Gemessen an ihrer Einwohnerzahl langen die Kommunen Großrosseln, Homburg, Neunkirchen, Ottweiler und St. Wendel mit Hebesätzen von 450 bis 460 Prozent besonders kräftig zu. Am höchsten ist der Hebesatz mit 490 Prozent weiterhin in der Landeshauptstadt. Sie liegt damit in der Spitzengruppe der deutschen Städte gleicher Größenordnung und gemeinsam mit München an der Spitze aller Landeshauptstädte. Die Mehrbelastung der in Saarbrücken ansässigen Unternehmen beträgt rund 8,2 Millionen Euro gegenüber ihren Wettbewerbern in vergleichbaren Städten. In Neunkirchen läuft sich diese Sonderlast immerhin noch auf 2,56 Millionen Euro. Die niedrigsten Hebesätze weisen die Kommunen St. Ingbert und Wallerfangen mit jeweils 390 Prozent auf.

Insgesamt beläuft sich durch die Anhebung der Hebesätze die jährliche Mehrbelastung der Saar-Unternehmen gegenüber der bundesdeutschen Wirtschaft auf knapp 48 Millionen Euro im Jahr 2020 bzw. 11,3 Prozent. Etwas mehr als ein Drittel dieser Sonderlast entfällt auf die Unternehmen im Regionalverband Saarbrücken. Seit 2016 hatte die Saarwirtschaft damit allein bei der Gewerbesteuer 250 Millionen Euro mehr zu schultern als die Wettbewerber im Bund. Eine Absenkung der Hebesätze um ein Fünftel würde die steuerliche Gesamtbelastung – inklusive Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag – spürbar reduzieren, beispielsweise für eine in Saarbrücken ansässige GmbH von derzeit 33,0 Prozent auf 29,5 Prozent. In St. Wendel beliefe sich die Steuerlast für ein vergleichbares Unternehmen auf Grund des niedrigeren Ausgangshebesatzes dann nur noch auf 28,4 Prozent.

Industrie und Handel besonders betroffen

Die IHK weist darauf hin, dass die Gewerbesteuer vor allem kleine und mittlere Unternehmen trifft, während sich Großunternehmen über Ertragsverlagerungen in außersaarländische Standorte der überhöhten Besteuerung entziehen können. Den im Saarland ansässigen Unternehmen werden dadurch Mittel entzogen, die sie angesichts der digitalen und strukturellen Transformation besonders dringend benötigen. „Von den mehr als 250 Zulieferern im Fahrzeugbau sind über 90 Prozent mittelständisch geprägt. Die hohen Hebesätze und die damit verbundenen Kosten sind daher eine schwere Hypothek für die Bewältigung des automobilen Strukturwandels“, so Thomé.

Der Handel wird von den hohen Gewerbesteuerhebesätzen ebenfalls hart getroffen. Denn durch die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und weiteren Kosten werden Händler auch in ertragsschwachen Jahren zur Kasse gebeten. „Diese Hinzurechnungen überfordern vor allem familiengeführte Geschäfte. Hier muss die neue Bundesregierung im Interesse vitaler Innenstädte und Ortskerne tätig werden und im Rahmen einer grundlegenden Reform der Gewerbesteuer diese Regelung streichen“, so Thomé.

Standortnachteile zügig abbauen!

Mit Blick auf die Standortattraktivität im Ganzen kommt aus Sicht der IHK erschwerend hinzu, dass das Saarland mit 6,5 Prozent auch die höchste Grunderwerbsteuer in Deutschland aufweist. Zudem liegen weitere Gebühren um ein Vielfaches höher als im Rest der Republik. Hierzu zählen etwa im Umweltbereich der Wassercent oder die pauschalen Kosten für wiederkehrende Umweltinspektionen in der Industrie. Andere Bundesländer verzichten ganz auf diese Gebühren. „Alles in allem steht dieser zusätzlichen Belastung kein entsprechender wirtschaftspolitischer Mehrwert entgegen – ganz im Gegenteil. Daraus folgt: Dort, wo das Saarland im Vergleich zu anderen Regionen in den nächsten Jahren nicht besser werden kann, muss es schnell günstiger werden. Andernfalls laufen wir Gefahr, den dringend notwendigen Aufholprozess beim Wirtschaftswachstum nicht zu schaffen“, so Thomé abschließend.

Der aktuelle Gewerbesteuerspiegel sowie die Übersicht zu den Mehrbelastungen der Unternehmen stehen auf der Homepage der IHK Saarland zum Download bereit (www.saarland.ihk.de, Kennziffer 9.6839).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Dr. Mathias Hafner
stv. Geschäftsführer – Pressesprecher
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel