Bundesregierung muss Lohnvergleiche in der Zeitarbeitsbranche korrigieren

Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten erneut Stellung genommen. Hierbei führt sie aus, dass die von ihr kommunizierten Vergleichszahlen nicht aussagekräftig sind. Wörtlich heißt es: „Ein einfacher Vergleich der mittleren Bruttoarbeitsentgelte greift daher zu kurz und dient nur als erster Anhaltspunkt.“ Gleichwohl wird diese „rohe Lohnlücke“ immer noch ausgewiesen und die bereinigten, realistischeren Forschungsdaten nicht transparent gemacht. Hierzu äußert Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ): „Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die Bundesregierung Zahlen kommuniziert, die von der Regierung selber, der Bundesagentur für Arbeit und führenden Wissenschaftlern als verfehlt und nicht aussagekräftig qualifiziert werden.“ Das RWI-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen hat jüngst in einer Studie die beiden repräsentativen Datensätze zu Zeitarbeitslöhnen in Deutschland (Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts – VSE und die Zahlen der Integrierten Erwerbsbiografien der Bundesagentur für Arbeit – IEB) umfassend ausgewertet und „Statistische Zwillinge“ der Zeitarbeitnehmer/innen und der Stammbeschäftigten miteinander verglichen. Hierdurch wird ein 1:1-Vergleich erstellt, der die gravierenden methodischen Unschärfen des bisherigen Berichtswesens ausräumt. Die Lohndifferenz zwischen den Vergleichsgruppen bewegt sich im sog. Median für sämtliche Beschäftigte danach nur zwischen 6,5 Prozent (VSE-Daten) und 12,7 Prozent (IEB-Daten). Damit liegen die Lohndifferenzen weit unterhalb der von der Bundesregierung kommunizierten Größenordnung. Dies sollte bei zukünftigen offiziellen Verlautbarungen daher korrigiert werden“.
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