CTA: Anforderungen an eine handlungsfähige Sicherungstreuhand

In einer Unternehmensinsolvenz ist das CTA-Vermögen bei sachgerechter Gestaltung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Für den Fall der Abwicklung des Treugebers muss die operative Handlungsfähigkeit der Sicherungstreuhand gegeben sein. „Das Ziel der Sicherung wird nur erreicht, wenn das CTA im Insolvenzfall des Treugebers handlungsfähig ist“, Niclas Bamberg, Bereichsleiter Personalmanagement, TÜV NORD Service GmbH & Co. KG.

Dafür sind praxistaugliche Regelungen aufzustellen. Das Vorliegen eines Notfallplans, die Organisation administrativer Prozesse und die Festlegung von Verantwortlichkeiten gehören u. a. dazu. „Im Sicherungsfall ergeben sich für den Treuhänder ganz neue Herausforderungen, wie etwa die laufende Buchführung des Treuhandvermögens, Steuererklärungen sowie Berichtspflichten gegenüber neuen Stakeholdern. Eine frühzeitige Prüfung solcher Themenkomplexe sollte bei Aufbau und Betrieb einer handlungsfähigen Sicherungstreuhand ebenfalls berücksichtigt werden“, Dennis Gustavus, Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand; Lurse.

Wie ein CTA für den Sicherungsfall aufgestellt sein sollte, ist Thema dieses Webinars. Erfahren Sie, wie E.ON und TÜV Nord vorgegangen sind und welche Erwartungen PSVaG und Insolvenzverwalter an ein CTA haben.

Im Zentrum stehen die folgenden Fragestellungen:

  • Wie kann und warum sollte ein CTA auf eine mögliche Insolvenz des Trägerunternehmens vorbereitet werden?
  • Welche praxistauglichen Regelungen sind für die CTA-Abwicklung im Ernstfall zu klären?
  • Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen PSVaG und CTA im Sicherungsfall?

U. a. mit Beiträgen von:

  • Niclas Bamberg, Bereichsleiter Personalmanagement, TÜV NORD
  • Dr. Stefan Birkel, Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand; Lurse
  • Udo Birkenbeul, Abteilungsleiter Verfahrensgestaltung und Projekte, PSVaG
  • Stefan Brenk, Leiter/Head of Pension Finance & Asset Strategy, E.ON 
  • Dennis Gustavus, Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand; Lurse
  • Andreas Johannleweling, Head of Pension Assessment Group, KPMG
  • Dr. Thomas Rieger, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner, Kanzlei GÖRG
Über die Lurse AG

Lurse ist ein führender HR- und bAV-Lösungsanbieter mit Fokus auf Compensation & Benefits, Pensions und Talent. Das Unternehmen ist an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hannover, Köln/Bonn, München, Paderborn/Salzkotten und Zürich vertreten.

Seit 1989 berät Lurse große und mittelständische Kunden aller Branchen bei der Gestaltung, Weiterentwicklung und Harmonisierung von Vergütungs-, Benefits- und Performance Management-Systemen. Die praxiserfahrenen Berater des Unternehmens stellen als Experten und Moderatoren die erfolgreiche Umsetzung von HR-Lösungen mit allen involvierten Parteien – inklusive Mitbestimmung – sicher.

Lurse verfügt darüber hinaus über qualifizierte, seit Jahrzehnten gewachsene Benchmark-Informationen im Vergütungs- und Benefitsumfeld. Umfassendes Know-how sowie eine hoch- automatisierte Infrastruktur in der digitalen bAV-Administration und versicherungsmathematischen Bewertung von bAV-Systemen vervollständigen das Leistungsportfolio.

Mit dem Joint Venture MBWL International unterhält Lurse seit 2019 ein globales Netzwerk mit den Partnern Milliman und Barnett Waddingham. International agierenden Unternehmen macht dieser Zusammenschluss das gesamte Spektrum an weltweit angebotenen Renten- und Vorsorgeleistungen einfach zugänglich.

Lurse nimmt Datenhaltung und Verarbeitung ausschließlich in Deutschland vor und ist nach ISO 27001 zertifiziert.

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