Das neue Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, sowohl unmittelbare als auch mittelbare Lieferanten nach bestimmten Kriterien zu überprüfen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen einzuleiten.
Wer ist wann vom Gesetz betroffen?
Ab dem 01.01.2023 gilt das Sorgfaltspflichtengesetz für alle deutschen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Ab dem 01.01.2024 sind alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern betroffen. Dies umfasst auch ausländische Firmen mit Zweitniederlassung in Deutschland. Die Mitarbeiterzahl wird pro Mitarbeiter berechnet, eine Unterscheidung in Vollzeit oder Teilzeit wird nicht vorgenommen. Zudem werden auch Zeitarbeiter, die mindestens sechs Monate bei einem Unternehmen beschäftigt sind, als Mitarbeiter gezählt.
Welche Risiken und Strafen ergeben sich aus dem Gesetz?
Die Behörden werden in Zukunft die Einhaltung des Gesetzes prüfen. Bei Vorfällen, welche die Pflichten verletzen, drohen Bußgelder bis zu 2 Prozent des globalen Umsatzes, die entsprechend der Schwere der Verletzung angepasst werden. Zudem können diese Unternehmen mit dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bestraft werden. Neben den hohen Strafen droht auch ein Imageschaden bei Nichteinhaltung des Gesetzes.
Wie wirkt sich das Lieferkettengesetz auf Geschäft und Wettbewerbsfähigkeit aus?
Die Erfüllung des Gesetzes wird mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein. Diese Compliance-Anforderungen erfordern die Sicherstellung von sauberen Lieferketten. Dafür bedarf es entsprechenden Personals wie auch entsprechender Prozesse, darunter ein Risikomanagement-System mit Risikoanalyse, die ermittelt, wo in den Lieferketten Probleme entstehen können. Die damit verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich in der Preisentwicklung widerspiegeln. Hinzu kommt die Wettbewerbsfähigkeit, da ausländische Konkurrenten ohne Niederlassung in Deutschland nicht betroffen sind.
Wie kann das Lieferkettengesetz umgesetzt werden?
Viele Unternehmen stehen jetzt vor der Frage, wie diese neuen gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden können und ob es bereits etablierte Standards, Normen oder technische Lösungen gibt. Bereits heute könne Lösungen wie EDI (Electronic Data Interchange) und MDM (Master Data Management) bei der Einhaltung des Lieferkettengesetzes helfen.
In einem Webinar am 9. September um 10 Uhr wird das Thema „Lieferkettengesetz“ im Detail behandelt. Die beiden Referenten Paula Müller und Michal Kacperek sind Experten im Bereich International Management, Recht und elektronischem Datenaustausch. Sie erklären, welche juristischen Fallstricke lauern und zeigen Wege auf, wie Unternehmen die Pflichten, die aus dem Gesetz hervorgehen, konkret umsetzen können:
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