Ein Arzt setzte seinem Patienten eine neuartige Bandscheiben-Prothese ein. Sie bestand vollständig aus Kunststoff und war nicht, wie die damals sonst üblichen Prothesen, mit Titan ummantelt. Später lösten sich Teile der Prothese und gelangten in den Wirbelkanal. Umfangreiche Nachoperationen waren nötig.
Im Schadenersatzprozess sagte der Patient, der Arzt habe ihn nicht ausreichend über die Operation aufgeklärt. Zurecht, so der Bundesgerichtshof. Will ein Arzt eine Methode anwenden, die (noch) nicht allgemein anerkannt ist, muss er den Patienten über das Für und Wider dieser Methode aufklären. Außerdem muss er ihm erklären, dass der geplante Eingriff kein medizinischer Standard ist und die neue Methode möglicherweise unbekannte Risiken birgt (Urteil vom 18.05.2021, VI ZR 401/19).
Ärzte sollten immer richtig aufklären
„Wir können nicht oft genug betonen, wie wichtig es ist, seine Patienten umfassend aufzuklären und das sauber zu dokumentieren“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Steffen Lask in Berlin, „das Thema Aufklärung kommt fast in jedem Arzthaftungsprozess vor. Patienten haben damit oft Erfolg.“
Professor Steffen Lask, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin
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