Einwegbesteck und –geschirr aus Plastik und Styropor darf nicht mehr produziert werden. Der Handel darf vorhandene Ware jedoch ab verkaufen. Das Verbot gilt ebenfalls für Wegwerfteller, -becher oder- besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Auch Einweggeschirr aus Pappe ist mit einbezogen, da dieses zu einem geringen Teil aus Kunststoffen besteht oder mit diesem überzogen ist. Passende Alternativen zu finden ist nun oberste Priorität für Händler. Nachhaltige Alternative sind bereits auf dem Markt und werden beispielsweise durch die Werbemittelagentur Hagemann, vertrieben.
Kunststoff Produkte, die erlaubt bleiben, sind beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel. Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher bleiben erlaubt. Für diese Produkte gibt es ab dem 3. Juli 2021 jedoch ein spezielles Kennzeichen, das vor den Umweltschäden warnt und die Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.
In der heutigen Zeit konsumieren immer mehr Menschen ihr Essen unterwegs oder lassen sich etwas liefern. Vor der Arbeit noch einen Kaffee To-go, oder in der Mittagspause Fast Food in der Styropor-Box. Geht schnell und spart Zeit. Dieser Müll wird oft nicht richtig entsorgt. So landet Verpackungsmüll im Park, in der Böschung oder am Ufer von Badeseen, Flüssen und dem Meer. So gelangt Plastik in unsere Umwelt und wird entweder direkt von Tieren konsumiert oder zerfällt zu Mikroplastik, der wiederum von Lebewesen, die wir Menschen konsumieren, aufgenommen wird. Auch leidet die Tierwelt direkt. Viele Meereslebewesen und Vögel erleiden einen qualvollen Tod. Sie verhungern oder strangulieren sich in Netzen.
Die Bundesregierung hat am 20. Januar 2021 Neuregelungen auf den Weg gebracht. Ab 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an die Kundschaft ausgeben. Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser gekennzeichnet werden. Ebenfalls soll die Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff bis zu drei Litern gelten. Ab 2024 gilt dies auch für Plastikflaschen mit Milchgetränken. 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 % Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat enthalten. Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten.
Passende Produkte, die der Umwelt nicht schaden und mehrfach verwendet werden können, erscheinen vermehrt auf dem Markt. Alle betroffenen Händler und Lieferanten haben somit die Möglichkeit, rechtzeitig mit der Zeit zu gehen. Agenturen wie die Werbemittelagentur Hagemann verschaffen Abhilfe, um sich den auftretenden Problemen entgegenzustellen.
Selber kann jeder versuchen, bei Einkäufen im Supermarkt auf Produkte mit Plastikverpackung zu verzichten und Müll richtig zu entsorgen. In vielen Städten bieten die Gastronomen schon umweltfreundliche und nachhaltige Alternativen an und es liegt am Kunden, dieses Angebot wahrzunehmen.
Seit 40 Jahren unterstützen wir namhafte Industriekunden im Bereich der haptischen Werbung. Unser Ziel ist es, Sie zu beraten, um Ihnen anschließend die richtigen Werbeartikel für Ihr Unternehmen und Ihre Zielgruppe anbieten zu können. Vom Streuartikel bis über komplette Merchandising-Konzepte setzen wir auf innovative und kreative Produkte und Service-Dienstleistungen. Je nach kundenspezifischer Anforderung unterstützen wir hierbei auch als Full-Service-Partner das komplette Lagermanagement bis hin zu der weltweiten Verteilung an Außenstellen und Filialen. QUALITÄT und NACHHALTIGKEIT werden bei uns großgeschrieben. Mit langjährigen und zukunftsorientierten Lieferantenpartnern können wir unseren Kunden besondere Leistungen und Produkte rund um den Werbeartikel bieten.
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