Hierzu erklärte AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer:
„Durch den Klimawandel zeigen sich mögliche Nutzungskonflikte, die wir vermeiden möchten. Die Folgen des Klimawandels merken wir jetzt schon, allerdings regional unterschiedlich und es kam bisher nur in seltenen Fällen zu einer Wasserknappheit. Wir können uns deshalb aber nicht zurücklehnen und die Herausforderungen durch den Klimawandel müssen jetzt angegangen werden. Es müssen vorsorgend Maßnahmen ergriffen werden. Je früher und vorausschauender die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, umso nachhaltiger können die öffentlichen Wasserversorger ihre Aufgabe – die der „Allgemeinheit dienenden Wasserversorgung“ – gewährleisten.
Dabei geht es nicht allein darum, sparsam mit Wasser umzugehen, sondern sorgsam damit zu sein. Wir müssen alles daransetzen, dass der Wasserkreislauf intakt bleibt und verhindern, dass zum Beispiel durch Verschmutzungen oder Übernutzungen das so benötigte und lebenswichtige Wasser nicht mehr zu nutzen ist. Durch die Folgen des Klimawandels werden solche Probleme weiter verstärkt.“
Olaf Schröder, Vizepräsident der AöW betont: „Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Vom Hessischen Ried, über die Lüneburger Heide bis zur jüngsten Autoindustrieansiedlung in Brandenburg gibt es viele Beispiele. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource allerdings weiter verschärfen – mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Deshalb gilt es, den Vorrang der öffentlichen Wasserwirtschaft auch und gerade in Zeiten des fortscheitenden Klimawandels endlich konsequent durchzusetzen. Hier sind die politischen Entscheider in der Pflicht. Wir werden uns als engagierter und zielorientierter Partner möglicher Lösungsstrategien weiter mit einbringen.“
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
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