Im Rahmen der Gespräche einigten sich beide Seiten auf verschiedene zusätzliche Garantien. Dadurch wird der Schutz personenbezogener Daten erhöht, die in der Republik Korea (Südkorea) verarbeitet werden. Diese Garantien bieten einen stärkeren Schutz, beispielsweise in Bezug auf Transparenz, sensible Daten und die Weiterübermittlung. Die Vorschriften werden verbindlich und von der Personal Information Protection Commission (PIPC) sowie den Gerichten durchsetzbar sein.
Zum weiteren Verfahren: Die EU-Kommission will den Beschluss möglichst bald annehmen. Voraussetzung dafür ist noch eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses sowie die Zustimmung der EU-Staaten. Wenn dies erfolgt ist, wird der Angemessenheitsbeschluss das bestehende Freihandelsabkommen ergänzen. Südkorea hat während der über vier Jahre dauernden Gespräche mehrere zusätzliche Maßnahmen für den Datenschutz unternommen. Ein entscheidender Schritt war die jüngste Reform des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, die die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden stärkte und im August 2020 in Kraft getreten ist. Die Unabhängigkeit der südkoreanischen Datenschutzbehörden wurde mit wirksamen Befugnissen ausgestattet und ist ohne Zweifel ein zentraler Bestandteil eines modernen Datenschutzsystems.
Hintergrund: Mit seiner leistungsstarken Wirtschaft und seinen hohen technologischen Fähigkeiten ist Südkorea ein wichtiger Wirtschaftspartner und Deutschlands drittwichtigster Absatzmarkt in Asien – nach China und Japan. Umgekehrt ist Deutschland für Südkorea der wichtigste europäische Handelspartner mit einem bilateralen Handelsvolumen von 30,2 Milliarden US Dollar in 2020. Etwa 500 deutsche Unternehmen bzw. Firmen mit Kapitalbeteiligung aus Deutschland beschäftigen etwa 100.000 Arbeitnehmer in Korea. „Die intensiven Wirtschaftsbeziehungen sind ein Beleg dafür, wie bedeutsam der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen einzuordnen ist. Jetzt können die Daten zwischen der EU und Südkorea freier und sicher fließen“, begrüßt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein die partnerschaftliche Entwicklung. „Natürlich sollte auch weiterhin der Datenschutzbeauftragte vor der erstmaligen Übermittlung rechtzeitig vorher informiert werden.“
Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.
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