Amazon Maßnahmenplan: eBakery-Ratschläge zum Thema

Onlinehandel zählt zu den Wachstumsbranchen Nummer 1 und längst können nicht mehr nur große Unternehmen von den jährlichen Umsatzzuwächsen profitieren. Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen sowie Einzelunternehmer verkaufen ihre Produkte erfolgreich im Netz. Ein eigener Onlineshop ist dafür gar nicht mehr notwendig, die Einstiegshürden in den E-Commerce sind in den vergangenen Jahren stetig geringer geworden.

Amazon als größte B2C Verkaufsplattform der Welt stellt eine immer wichtigere Grundlage für eine zunehmende Anzahl an Händlern dar, die ihre Produkte auf Amazon vertreiben. Sie nutzen die immense Nutzerzahl von Amazon und brauchen nicht für den Traffic auf einem eigenen Onlineshop zu sorgen und profitieren so von der enormen Reichweite und dem guten Ruf von Amazon. Doch was, wenn das Verkäuferkonto plötzlich gesperrt wird?

Sperrung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen

Es gibt eine Reihe von Gründen, die dazu führen können, dass ein Amazon Verkäuferkonto gesperrt wird. Dies muss nicht zwangsläufig ein Verschulden des jeweiligen Verkäufers sein. Ganz allgemein wird ein Konto durch Amazon immer dann gesperrt, wenn Verstöße gegen die Verkaufsrichtlinien, Nutzungsbedingungen oder den Amazon Verhaltenskodes registriert werden. Weiterhin führen folgende Beispiele zu einer Sperrung:

  1. mangelhafte Verkäuferinformationen
  2. missverständliche Produktbeschreibungen
  3. verdorbene, gefälschte oder beschädigte Produkte
  4. verspätete Lieferungen

Ob selbstverschuldet oder nicht, als seriöser Verkäufer sollte man bei einer Sperrung nicht in Panik verfallen, sondern zügig an der Aufhebung arbeiten um den Umsatzverlust und den Schaden zu begrenzen.

Ursachenforschung und Report

Zunächst einmal gilt es den tatsächlichen Grund der Sperrung herauszufinden. Hierzu findet man entsprechende Hinweise von Amazon innerhalb der Seller Central. Sofern keine groben Verstöße vorliegen, kann die Sperrung aufgehoben werden, indem man Amazon einen Maßnahmenplan zukommen lässt. Aus diesem Maßnahmenplan muss ersichtlich werden, wie das zugrundeliegende Problem zukünftig vermieden werden soll, es also nicht zu einer Wiederholung kommt. Da Amazon bezüglich des Maßnahmenplans keine genauen Vorgaben macht, empfiehlt eBakery Händlern, darin folgende Fragen zu beantworten und den Sachverhalt zu klären:

Welche Ursachen haben konkret zur Sperrung geführt?
Mit welchen Maßnahmen wird das bestehende Problem behoben?
Mit welchen Maßnahmen sollen zukünftige Probleme verhindert werden?

Amazon verlangt bei kleineren Verstößen einen Report, der vier Dimensionen umfasst und eng mit den gerade genannten Fragestellungen zusammenhängen:

  • D1 Problembeschreibung
  • D2 Ursachenanalyse und Sofortmaßnahmen
  • D3 Abstellmaßnahmen
  • D4 Nachweis der Wirksamkeit

Bei schwerwiegenden Verstößen hingegen erfordert Amazon einen sogenannten 8D-Report mit folgenden Dimensionen:

  • D1 Zusammenstellung eines Teams für die Problemlösung
  • D2 Problembeschreibung
  • D3 Ursachenanalyse und Sofortmaßnahmen
  • D4 Fehlerquellen auffinden
  • D5 Abstellmaßnahmen planen
  • D6 Abstellmaßnahmen umsetzen
  • D7 zukünftige Wiederholung des Problems verhindern
  • D8 Erfahrungen austauschen und die Teamleistung würdigen

Fazit

Auch wenn der Händler die Sperrung nicht selber verschuldet, etwa bei einem durch einen Versandpartner verursachten Transportschaden, ist dieser zunächst für den Schaden verantwortlich. Sofern es sich jedoch nicht um schwerwiegende Verstöße handelt, ist die Entsperrung in der Regel mit wenig Aufwand verbunden. Bei einer Sperrung des Verkäuferkontos gilt es möglichst rasch zu handeln und Amazon schnellstmöglich einen Maßnahmenplan zukommen zu lassen. Weitere Informationen zu diesem Thema auf der Webseite von eBakery: https://ebakery.de/amazon-massnahmenplan/

Über eBakery

Die E-Commerce Agentur eBakery verfügt über ein kompetentes Team aus Spezialisten, die sich mit allen Bereichen der Shopsystem-Einrichtung, -Optimierung, Marketing, Design, SEO und vielem mehr auskennen. Gemeinsam versuchen wir stets das Beste für unsere Kunden herauszuholen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

eBakery
Europa-Allee 2
60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 173265820
http://www.eBakery.de/

Ansprechpartner:
Mohamed Ali Oukassi
Inhaber
Telefon: +49 (0) 69173265820
E-Mail: ao@ebakery.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel