Ein Baustein sind dabei Unterstützungsmaßnahmen und Förderprogramme zur Finanzierung. „Aktuell sind die Insolvenzzahlen aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April noch rückläufig. Dennoch sehen wir jetzt aber schon erste negative Entwicklungen – insbesondere bei Soloselbstständigen, Kleinunternehmen und Verbrauchern. Deshalb benötigen viele der stark belasteten Unternehmen eine weitere Unterstützung als Wiederanfahrhilfe“, so Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Trotz der Fördermaßnahmen haben viele nach den mehrfachen Vorbereitungen auf eine Wiederöffnung ihre Rücklagen aufgebraucht und können Waren und Betriebsmittel nicht mehr aus eigener Kraft vorfinanzieren. Mit einer passgenauen Unterstützung sollte diesen Unternehmen ermöglicht werden, den Neustart nach dem Lockdown zu finanzieren.“
Nach über einem Jahr der Krise hätten viele Soloselbständige und Unternehmen auch ihre privaten Rücklagen – darunter auch Geld für die Altersvorsorge – für ihren Lebensunterhalt und zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs aufgebraucht. Rosenstock: „Viele in den besonders betroffenen Branchen im Gastgewebe, der Freizeit- und Tourismuswirtschaft und in der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen mit dem Rücken zur Wand. Wir fürchten deshalb Geschäftsaufgaben, ohne dass nach einer Nachfolge gesucht wird. Noch ist unklar, in wie vielen Unternehmen ein Wiederanfahren nicht mehr geplant ist. Schätzungen der Forschungsinstitute zufolge ist in den kommenden Monaten jedoch ein deutlicher Anstieg der Insolvenzen zu erwarten.“
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