Einsatz externer Mitarbeiter: Compliance und Qualität stehen im Fokus

Unternehmen setzen immer mehr auf externe Arbeitskräfte, um Projekte und Aufträge zu realisieren oder kurzfristigen Personalbedarf zu füllen. Zu diesen externen Kräften zählen Leih- und Zeitarbeiter (Arbeiter in Arbeitnehmerüberlassung), Freiberufler, Freelancer, Berater und auch Mitarbeiter mit Werk- und Dienstverträgen. Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) und Beeline, ein internationaler Anbieter von Vendor Management Systemen (VMS) im Bereich Fremdpersonal, haben im Rahmen einer gemeinsamen Umfrage unter 83 Einkäufern, HR- und Fachbereichsleitern namhafter Industriebetriebe den Status quo bei der Beschaffung und Verwaltung externer Personal- und Dienstleistungen erhoben. Gleichzeitig sollten die Herausforderungen identifiziert und Handlungsempfehlungen für Unternehmen abgeleitet werden.

Qualität und Compliance stehen im Fokus beim Einsatz von externen Mitarbeitern – dies haben zumindest fast zwei Drittel der Unternehmen mit mehr als 2.000 Vollzeitmitarbeitern bei der Befragung angegeben. Umso erstaunlicher ist es daher, dass über 60 Prozent der Befragten angeben, die genaue Anzahl an Lieferanten nicht zu kennen, denn dies stellt ein enormes Compliance-Risiko dar.

In dieses Bild passt auch, dass der Beschaffungsprozess für externe Mitarbeiter oft nicht zentral und einheitlich für alle Vertragsarten organisiert ist. So ist bei zwei Dritteln der Befragten die Beschaffung zentral über den Einkauf oder die Personalabteilung organisiert aber nur bei gut einem Drittel der befragten Unternehmen werden Dienst- und Werkverträge zusammen mit den Leiharbeitsverträgen und anderen externen Mitarbeitern zentral verwaltet. Hier besteht Potenzial für nachhaltige Optimierung, um einen ganzheitlichen Überblick und Kontrolle über alle Ausgaben für externe Mitarbeiter und Dienstleistungen zu erlangen.

Insgesamt besteht noch großes Potenzial, Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern, um so nicht nur die Transparenz in dieser Einkaufskategorie zu erhöhen, sondern auch die damit verbundenen Kosten zu reduzieren und fachgerecht und zeitnah zu analysieren. Nur wer einen kompletten und durchgängigen Überblick über alle externen Mitarbeiter hat, kann Compliance-Risiken minimieren und Verstöße gegen Gesetzesauflagen vermeiden.

„Der Einkauf hat die wachsende Bedeutung von technologischer Unterstützung bei der Beschaffung und Verwaltung externer Personalleistungen und Services erkannt. Dennoch besteht hier bei vielen Unternehmen, gerade im Hinblick auf Transparenz, Compliance und Automatisierung, noch Nachholbedarf“, betont BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Silvius Grobosch.

„Unternehmen können mit einem VMS nachweislich Compliance und Transparenz sicherstellen. Durch die Automatisierung kann sich die Personalabteilung und der Einkauf auf die strategischen Ziele, die durch externe Mitarbeiter und Services erzielt werden sollen, konzentrieren. Es ergeben sich somit viele Vorteile alle Vertragsarten in einem VMS abzubilden – sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene“, kommentiert Ole Marx, Manager der Region DACH bei Beeline.

Das Finden hochwertiger Fachkräften steht im Fokus von fast zwei Dritteln aller Personen, die an der Befragung teilgenommen haben. Bessere und effizientere Prozesse helfen hier, Stellen schneller zu besetzen. Analytische Fähigkeiten von modernen Systemen helfen darüber hinaus, die Lieferantenqualität als auch die Kosten zu kontrollieren und die Transparenz in dem gesamten Beschaffungsprozess zu erhöhen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BME Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.
Frankfurter Straße 27
65760 Eschborn
Telefon: +49 (6196) 5828-0
Telefax: +49 (6196) 5828-199
http://www.bme.de

Ansprechpartner:
Frank Rösch
Leiter Öffentlichkeitsarbeit/PR
Telefon: +49 (6196) 5828-155
Fax: +49 (69) 30838-189
E-Mail: frank.roesch@bme.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel