Wechselwillige Arbeitnehmer haben Chancen
„Bei Arbeitnehmern bekommen wir den Wechsel von der PKV in die GKV oft hin“, meint Kröber. Voraussetzung sei aber, dass das jährliche Arbeitseinkommen unter 62.550 Euro brutto sinkt und der Betroffene nicht älter als 55 Jahre ist. Gehe das Einkommen aber im Rahmen einer Kurzarbeitsregelung unter diesen Betrag zurück, gilt diese Grenze nicht als unterschritten, weil der alte Arbeitsvertrag weiter gültig sei. Eine Möglichkeit biete die Brückenteilzeit, die manch einer jetzt nutzt, um etwa Kinder zu betreuen, während der Partner arbeitet. Diese Regelung müsse aber für mehr als drei Monate in Kraft sein.
Selbstständige müssen meist bleiben
Will ein Selbstständiger wechseln, ist der Weg zurück in die GKV in der Regel verbaut. Aber kleine Chancen gibt es. Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein Selbstständiger mindestens ein Jahr eine Hauptbeschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt und noch nicht 55 Jahre alt ist. Auch eine Änderung der Gesellschaftsform oder eine Übertragung von Anteilen ist ein gangbarer Weg. Hat ein Wechselwilliger etwa nur noch eine Minderheitsbeteiligung, kann er möglicherweise im eigenen Unternehmen als Beschäftigter arbeiten.
Eine weitere Option besteht darin, sich im Rahmen der Familienversicherung beim Ehepartner kostenlos mitversichern zu lassen. „Dann darf man aber inklusive der Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen nicht mehr als 455 Euro im Monat verdienen. Man muss eine Kosten- Nutzen-Analyse machen und prüfen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt“, sagt Kröber.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung birgt auch Risiken. Erfolgt er nicht frühzeitig genug, entfallen in der Rentenzeit Vorteile, wie sie etwa langjährig Versicherte der GKV haben. „Bei kurzfristigen Engpässen ist es besser und vor allem einfacher, bei der privaten Krankenversicherung anzurufen und um einen Wechsel in den günstigeren Basistarif zu bitten“, empfiehlt Rechtsanwalt Kröber.
Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig
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