„Wir stehen Unternehmen für Beratungen etwa zu Förderhilfen und Unterstützungsmaßnahmen, zu Liquiditätshilfen, Krediten oder Bürgschaften, zu Überbrückungshilfen, aber auch zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung“, so Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Die in Aussicht gestellten Erstattungshilfen für die vorübergehende Schließung von Betrieben im November werden sicher ein Schwerpunkt der Anfragen sein.“
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