Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR 100.000 werden zu 100% ihres Nennbetrags ausgegeben. Sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen am 16. Oktober 2025 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Zinskupon zwischen 0,625% und 1,125% pro Jahr angeboten, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Die Wandlungsprämie wird zwischen 35,0% und 40,0% über dem Referenzkurs der Aktie festgesetzt, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Aktien im Xetra-Handel zwischen dem Start der Platzierung und der Preisfestsetzung entspricht.
Die Gesellschaft hat das Recht, alle, nicht aber nur einen Teil, der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen mit Wirkung am oder nach dem 6. November 2023 zurückzahlen, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft an jedem Tag innerhalb eines bestimmten Zeitraums 130% des aktuellen Wandlungspreises erreicht oder übersteigt, oder wenn weniger als 20% des Gesamtnennbetrags der ursprünglich ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ausstehen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer Jurisdiktionen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht untersagt wäre, im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages festgelegt und in einer separaten Pressemitteilung veröffentlicht werden. Die Abwicklung des Angebots wird voraussichtlich am oder um den 16. Oktober 2020 erfolgen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen kurz danach in den Handel im Open Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.
Verwendung der Erlöse
Der Erlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibungen wird für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich Proprietary-Development-Programme, Einlizenzierungen und/oder M&A-Transaktionen, verwendet werden.
Lock-up Periode
Das Unternehmen hat vorbehaltlich üblicher Ausnahmen einer Lock-up Periode von 90 Kalendertagen nach Abwicklung des Angebots zugestimmt.
Haftungsausschluss
Nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung, Verbreitung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Japan, Australien oder sonstigen Jurisdiktionen, in denen eine solche Bekanntmachung rechtswidrig wäre. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen unterliegen, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen sind, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze solcher Jurisdiktionen darstellen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder anderen Jurisdiktionen dar. Weder diese Mitteilung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeiner Jurisdiktion zu Grunde gelegt bzw. in Verbindung mit einem solchen Angebot als verlässlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (‚Securities Act‘) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten und an eine U.S. Person weder angeboten noch verkauft werden, sofern sie nicht registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act befreit sind.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jeweils gültigen Fassung) (die ‚Order‘) fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit umfangreichem Vermögen [high net worth companies], Personengesellschaften, etc. (all diese Personen werden gemeinsam als ‚Relevante Personen‘ bezeichnet)). Auf diese Veröffentlichung dürfen Personen, die nicht Relevante Personen sind, nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht ausschließlich Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Mitteilung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an ‚qualifizierte Anleger‘ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung).
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Privatanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollen diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein ‚Privatanleger‘ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Privatkunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II Richtlinie; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der ‚Versicherungsvertriebsrichtlinie‘), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II Richtlinie gilt. Folglich wurde kein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (‚PRIIP-Verordnung‘) für das Angebot, den Verkauf oder die anderweitige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Privatanleger im EWR erforderliches Basisinformationsblatt erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Privatanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen gestatten würde, in denen dies rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Mitteilung gelangen, müssen sich über etwaige Beschränkungen informieren und diese einhalten.
Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betreffenden Personen zu Rate ziehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen von MorphoSys
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die MorphoSys-Gruppe, einschließlich der Erwartungen hinsichtlich der Fähigkeit von Tafasitamab, Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom zu behandeln, der weiteren klinischen Entwicklung von Tafasitamab, einschließlich laufender konfirmatorischer Studien, zusätzliche Interaktionen mit den Zulassungsbehörden und Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Einreichung von Zulassungsanträgen und möglicher weiterer Zulassungen für Tafasitamab sowie der kommerziellen Leistung von Tafasitamab. Die Wörter ‚antizipieren‘, ‚glauben‘, ’schätzen‘, ‚erwarten‘, ‚beabsichtigen‘, ‚können‘, ‚planen‘, ‚vorhersagen‘, ‚projektieren‘, ‚würden‘, ‚könnten‘, ‚potenziell‘, ‚möglich‘, ‚Hoffnung‘ und ähnliche Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen identifizieren, obwohl nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen diese identifizierenden Wörter enthalten. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Einschätzung von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge von MorphoSys oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen können, gehören die Erwartungen von MorphoSys hinsichtlich der Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft, den Betrieb, die Strategie, die Ziele und die erwarteten Meilensteine von MorphoSys, einschließlich der laufenden und geplanten Forschungsaktivitäten, der Fähigkeit zur Durchführung laufender und geplanter klinischer Studien sowie der klinischen Versorgung mit aktuellen oder zukünftigen Arzneimittelkandidaten, kommerzielle Lieferung aktueller oder zukünftig zugelassener Produkte sowie Einführung, Vermarktung und Verkauf aktueller oder zukünftig zugelassener Produkte, die Lizenzvereinbarung der globalen Zusammenarbeit und der Lizenzvereinbarungen für Tafasitamab, die weitere klinische Entwicklung von Tafasitamab, einschließlich laufender konfirmatorischer Studien und die Fähigkeit von MorphoSys, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten und Patienten in die geplanten klinischen Studien aufzunehmen, zusätzliche Interaktionen mit den Zulassungsbehörden und die Erwartungen hinsichtlich der Einreichung von weiteren Zulassungsanträgen und möglicher weiterer Zulassungen für Tafasitamab sowie der kommerziellen Leistung von Tafasitamab, die Abhängigkeit von MorphoSys von Kooperationen mit Dritten, die Einschätzung des kommerziellen Potenzials seiner Entwicklungsprogramme und andere Risiken, die in den Risikofaktoren im Jahresbericht von MorphoSys auf Formular 20-F und anderen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereichten Unterlagen angegeben sind. Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, zu reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
MorphoSys ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit eigenen Vertriebsstrukturen das sich der Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung innovativer Therapien für Patienten mit schweren Erkrankungen verschrieben hat. Der Schwerpunkt liegt auf Krebs. Auf der Grundlage seiner führenden Expertise in den Bereichen Antikörper-, Protein- und Peptidtechnologien hat MorphoSys zusammen mit seinen Partnern eine Wirkstoffpipeline mit mehr als 100 Programmen in Forschung und Entwicklung aufgebaut, von denen sich 27 derzeit in der klinischen Entwicklung befinden. Im Jahr 2017 erhielt Tremfya(R), vermarktet vom Partner Janssen zur Behandlung von Schuppenflechte, als erstes Medikament auf Basis von MorphoSys‘ Antikörpertechnologie die Marktzulassung. Im Juli 2020 genehmigte die US-amerikanische Behörde für Lebens- und Arzneimittel in einem beschleunigten Zulassungsverfahren das firmeneigene Produkt Monjuvi(R) (Tafasitamab-cxix) in Kombination mit Lenalidomid zur Behandlung von Patienten mit einem bestimmten Lymphom-Typ. Der MorphoSys-Konzern hat seinen Hauptsitz in Planegg bei München und beschäftigt, einschließlich der hundertprozentigen US-amerikanischen Tochtergesellschaft MorphoSys US Inc. aktuell ~500 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter www.morphosys.de.
Monjuvi(R) ist ein Warenzeichen der MorphoSys AG.
Tremfya(R) ist ein Warenzeichen von Janssen Biotech.
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