Die ausgewerteten gewerblich-technischen Gesamtergebnisse werden bis zum 30. Juni 2020 und die kaufmännischen Gesamtergebnisse am 15. Juli 2020 im IHK-Online-Portal (www.ihk-bonn.de, Webcode @1600) veröffentlicht. Die Prüfungsteilnehmer können dann sehen, ob sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Bei bestandener Prüfung gilt dieser Tag rechtlich als Ausbildungsende. Sofern wegen unzureichender Noten im Schriftlichen eine mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen erforderlich ist, werden die Betroffenen vorab informiert. Diese Prüflinge erhalten dann direkt nach der Ergänzungsprüfung vom Prüfungsausschuss die Mitteilung, ob sie die Prüfung bestanden haben. Schnieber: „Wir gehen nach jetzigem Stand davon aus, auch diese Prüfungsverfahren bis zum 31. Juli 2020 beenden zu können.“ Sollte der Auszubildende die Prüfung nicht bestehen, läuft die Ausbildung bis zum Ende des Ausbildungsvertrages weiter und ist auf Antrag des Auszubildenden zu verlängern.
Weitere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen in der Corona-Zeit gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3539. Für Rückfragen steht die Ausbildungshotline der IHK unter Telefon 0228 2284 444 zur Verfügung.
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