Mehr Mittel für Innovation, Technologie und Forschung
Um den Wettbewerb um die Zukunftstechnologien maßgeblich anzuführen, investiert die Bundesregierung in die Grundlagen- und angewandte Forschung. Ideen und Innovationen sollen schneller umgesetzt und in den Markt gebracht werden. Dafür nutzt das Konjunkturpaket die neue steuerliche Forschungszulage. Diese fördert Personalkosten unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Form einer Steuerrückzahlung. Um den wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie mittel- bis langfristig entgegenzuwirken, wird die Bemessungsgrundlage rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 2 auf 4 Mio. Euro erhöht. Der Fördersatz von 25 Prozent bleibt bestehen. Bis Dezember 2025 können sich Unternehmen nun bis zu 1 Mio. Euro Förderung für ihr Forschungsprojekt sichern. Grundsätzlich haben alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Branche oder Größe, den Anspruch auf die Forschungszulage. Beantragt wird die Rückzahlung am Ende des Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt.
Forschungsprojekte zur Liquiditätssicherung nutzen
„Unternehmerische Forschungsprojekte sind vor allem bei stagnierendem Tagegeschäft in Krisenzeiten ein bewährtes Mittel, die Liquidität von Unternehmen zu sichern.“, erklärt Dr. Jörg Rupp, Geschäftsführer von DORUCON. So werden zum einen während der Krise Kapazitäten umgeleitet und Mitarbeiter gebunden, zum anderen können Unternehmen nach der Krise, gestärkt mit neuen Produkten, in den Markt starten. Neben der Forschungszulage gibt es weitere, bewährte Förderprogramme, wie beispielsweise ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, um den Unternehmen eine Alternative zum Tagesgeschäft während der Krise zu bieten. Durch die Anpassungen der Richtlinie zum Jahresbeginn stehen kleinen und mittleren Unternehmen verbesserte Möglichkeiten zur Verfügung. So können, vereinfacht gesprochen, bis zu 120 Prozent der Personalkosten bezuschusst werden. Außerdem sind ab sofort auch Durchführbarkeitsstudien förderbar, um Unternehmen so an die Forschung heranzuführen.
Neue Förderschwerpunkte durch Zukunftsinvestitionen
Aus der Not eine Tugend machen – so ist es etwa mit der Digitalisierung. Im Konjunkturpaket wurden absolut notwendige Förderungen und Beschleunigungen in der Digitalisierung ausgemacht. So soll der digitale Ausbau in Schulen, Verwaltungen und Kommunen schneller vorangetrieben und mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) Produktinnovationen hervorgebracht werden. Damit stehen neue Technologiesprünge im Fokus der Bundesregierung. Beispielsweise soll durch Quantentechnologie und Wasserstofftechnik die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Landes gesichert werden.
DORUCON – DR. RUPP CONSULTING GmbH ist eine bundesweit tätige Unternehmensberatung mit Sitz in Saarbrücken und Berlin. Das Unternehmen beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung, Technologieförderung und Finanzierung. Der Fokus liegt auf KMU aus sämtlichen Industriebereichen. Viele Kunden werden dabei bereits seit mehreren Jahren begleitet. Eine Spezialisierung der Beratungstätigkeit ist die ZIM Beratung. DORUCON verfügt über einschlägige Erfahrung als ZIM-Berater, prüft Projekte auf die Eignung für einen ZIM-Antrag und übernimmt die Antragsstellung sowie die Projektabwicklung. Die Dienstleistung umfasst außerdem die Unterstützung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Unterstützte Förderprogramme sind neben dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zum Beispiel die Steuerliche Forschungszulage, aber auch der EIC-Accelerator, sowie der GRW-Investitionszuschuss. Vom Bundesministerium für Wirtschaft ist DORUCON dazu autorisiert, für das Förderprogramm go-inno Beratungsgutscheine in Höhe von bis zu 27.500 Euro auszustellen. Zudem ist DORUCON vom TÜV Süd nach ISO 9001:2015 zertifiziert und Mitglied bei der Offensive Mittelstand sowie beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW).
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