Betrieblicher Arbeitsschutz während der Corona Krise
Durch einen Beschluss der Bundesregierung in Übereinkunft mit den Bundesländern wird Unternehmen in Deutschland seit Mitte April 2020 aufgegeben, eine Corona Gefährdungsanalyse für ihren Betrieb zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss an die individuellen Umstände des jeweiligen Unternehmens angepasst werden. Jedes Unternehmen hat außerdem einen Corona Pandemieplan zu entwickeln und auf Grundlage der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung einen Corona Hygieneplan aufzustellen sowie umzusetzen. Hinter diesen Maßnahmen stehen die Bemühungen, unnötige Kontakte zwischen Personen im Betrieb zu vermeiden und durch geeignete Hygienemaßnahmen das Infektionsrisiko im Unternehmen so weit wie möglich zu minimieren. Außerdem sind Unternehmen gehalten, Heimarbeit zu ermöglichen.
Dabei obliegt die Verantwortung für die Umsetzung dieser besonderen Maßnahmen dem Arbeitgeber. Typische Hygiene Maßnahmen in diesem Zusammenhang können beispielsweise Reinigung, Desinfektion oder Zwischendesinfektion sein. Vor allem Unternehmen, für die bisher keine gesteigerten Hygieneanforderungen galten, fühlen sich schnell überfordert mit den neuen Einschätzungen und Umsetzungen. Es kann nicht jedes Unternehmen den Betrieb auf Heimarbeit umstellen. Hier können sich Unternehmen nicht leisten, an den Anforderungen des speziellen Arbeitsschutzes zu scheitern.
Wenn auch Sie in Ihrem Unternehmen während der Krise durch Corona Betrieb und Anwesenheit erhalten wollen und müssen, kommen Sie an einer strukturierten Planung und Umsetzung eines Hygienekonzeptes nicht vorbei. Es geht nicht nur darum, Hygienemaßnahmen zu definieren, sondern die Umsetzung im Betrieb muss kontrollierbar und nachweisbar sein. Damit einher gehen unter anderem umfangreiche Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur im Infektionsfall diese besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen von staatlichen Stellen kontrolliert werden. Für Kontrollen zuständig werden auf Grundlage des Beschlusses Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger sein.
Die Corona Checkliste und mehr – was wir für Sie tun können finden sie unter https://corona-massnahmen.com/
Wir sind Hygienefachleute und Reinigungstechniker. Dabei bringen wir umfangreiche Erfahrungen aus der Praxis mit. Wir haben uns intensiv mit den aktuell geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen auseinandergesetzt. Dabei haben wir auch die aktuellen Vorgaben von staatlicher Seite zur Bewältigung der Pandemie-Krise für Unternehmen verständlich aufgearbeitet. Daraus haben wir für Sie konkrete Handlungsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Schulungsinhalte entwickelt. Unsere Erfahrungen im Bereich Hygiene und im betrieblichen Arbeitsschutz fließen in diese Dokumentation ein. Unternehmen haben uns schon bestätigt, dass sie mit unseren Informationspaketen mindestens 1 bis 2 Wochen Vorbereitungszeit sparen.
Wir haben das Thema Corona Arbeitsschutz so strukturiert, dass Sie sofort mit Ihrer individuellen Corona Gefährdungsanalyse beginnen, Ihren Corona Pandemieplan aufstellen und darauf aufbauend und den Corona Hygieneplan entwickeln können. Sie wissen so auch zu jeder Zeit genau, welche betrieblichen Maßnahmen Sie einführen und umsetzen müssen. Dabei sind wir immer konkret. Sie erfahren aus unseren Informationspaketen, wann, wo und wie Desinfektion, Zwischendesinfektion und Corona Reinigung in Ihrem Betrieb anstehen. Sie gewinnen ohne unnötigen Zeitaufwand die nötige Sicherheit, um nachweisbare und kontrollfeste betriebliche Maßnahmen für Ihren Betrieb zu entwickeln und umzusetzen. Mit der Corona Checkliste sorgen wir dafür, dass nichts vergessen wird.
Bewältigen Sie die arbeitsschutzrechtliche Herausforderung durch Corona ohne unnötigen Zeitverlust und professionell. Mit unseren Corona-Massnahmen-Paketen bleiben Sie als Arbeitgeber im Arbeitsschutz auch während der Pandemie auf der sicheren Seite.
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