Kurzarbeitergeld auf 21 Monate verlängert

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes (KUG) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf KUG bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf 21 Monate. Eine entsprechende Regelung ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. April 2020 zum 31. Januar 2020 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2020. „Damit haben Unternehmen, die für ihre Belegschaften schon vor Corona Kurzarbeit verordnet haben, die Möglichkeit, ihr Personal zu halten“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Regina Rosenstock: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Bemühungen auf Bundes- und Landesebene erfolgreich waren und wir unseren Unternehmen in der Coronakrise ein geeignetes Mittel zur Verfügung stellen zu können, um Fachkräfte mittelfristig zu sichern.“ Dies gelte etwa für Unternehmen, die schon vor der Coronakrise etwa durch die wirtschaftlichen Probleme der Automobilwirtschaft oder anderen Industriezweigen sowie durch Restrukturierungsmaßnahmen betroffen seien.

Weitere Informationen zum KUG gibt es auch unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3518.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Rebekka Griepp
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-186
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: Griepp@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel