Corona-Bonus – was Arbeitgeber beachten müssen

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro zahlen. „Steuerfrei und sozialabgabenfrei ist der Bonus aber nur, wenn es sich um einen zusätzlichen Bonus handelt“, warnt Ecovis-Steuerberater Martin Fries in Aschaffenburg. Er erläutert, was Arbeitgeber beachten müssen, damit sie und ihre Mitarbeiter von der Steuerfreiheit profitieren.

Wie hoch darf der Corona-Bonus sein?

Wer seinen Mitarbeitern einen Bonus zahlen will für die während der Corona-Pandemie geleistete Arbeit oder seine Arbeitnehmer einfach nur in dieser schwierigen Phase unterstützen möchte, kann vom aktuellen Vorstoß des Bundesfinanzministers profitieren. Er will zusätzliche Boni, egal ob als Geld oder Sachleistung, bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialabgabefrei lassen. „Ist einem Arbeitnehmer bereits ein Bonus fix zugesagt, dann kann dieser nicht steuer- und sozialabgabefrei bleiben“, erklärt Steuerberater Martin Fries von Ecovis in Aschaffenburg. Vielmehr muss der Corona-Bonus zusätzlich zum bereits vereinbarten Arbeitslohn dazukommen, sonst drohen Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Wer profitiert vom zusätzlichen Corona-Bonus?

Die Neuregelung soll für Boni zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 gelten. Bisher ist auch keine Begrenzung auf bestimmte Branchen oder Arbeitnehmergruppen bekannt, sodass auch Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder Minijobber von einem Bonus profitieren könnten. Wie genau die einzelnen Voraussetzungen für den Corona-Bonus aussehen, bleibt abzuwarten. Dazu wird es in den nächsten Wochen ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums geben. „Warten Sie mit der Auszahlung, bis die Details feststehen. Dann können Sie keine Fehler machen und riskieren nicht die Steuerfreiheit“, rät Martin Fries.

Welche Vorteile bietet der Corona-Bonus?

Das Rechenbeispiel zeigt, dass Arbeitnehmer dank des Corona-Bonus 600 Euro mehr Netto in der Tasche haben. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber 300 Euro weniger Lohnkosten. „So profitieren beide Seiten – also eine Win-Win-Situation“, sagt Steuerberater Fries.

Tipp:

Wollen Sie Ihre Arbeitnehmer darüber hinaus unterstützen? Weitere Tipps und Tricks zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen finden Sie in unserer Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen von A bis Z.

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