Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat heute entschieden, der ordentlichen Hauptversammlung die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von derzeit EUR 5.292.983,00 um EUR 15.878.949,00 auf EUR 21.171.932,00 durch Ausgabe neuer Aktien (§§ 207 ff. AktG) im Wege der Umwandlung freier Rücklagen in Grundkapital der Gesellschaft vorzuschlagen. Hierbei sollen die Aktionäre der Gesellschaft für jeweils eine (1) bestehende Aktie drei (3) neue Aktien erhalten.
Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben sich durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln keine Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister wird jedem Aktionär die entsprechende Anzahl neuer Aktien in seinem Depot gutgeschrieben. Durch die dann höhere Aktienanzahl und die dadurch bedingte Verringerung des Börsenkurses sollen die Aktien der Gesellschaft liquider und noch attraktiver für Investoren werden.
Der Kurs der Eckert & Ziegler-Aktie hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre kontinuierlich erhöht. Ziel ist es durch die der Hauptversammlung vorzuschlagende Erhöhung des Grundkapitals der Eckert & Ziegler AG aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien im Verhältnis 1 : 3, den Handel der Aktie liquider und die Aktie für Anleger noch attraktiver zu machen.
Die vollständigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2019 und die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2020 werden am 31. März 2020 veröffentlicht. Angesichts der derzeitigen Situation (COVID-19) ist eine Terminverschiebung der momentan für den 17.6.2020 geplanten Hauptversammlung nicht auszuschließen.
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