Die Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten wurden durch Bekanntmachungen im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 aufgefordert, zur Vermeidung des Ausschlusses ihrer Bezugsrechte auf die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 diese in der Zeit vom 02. März 2020 bis einschließlich 17. März 2020 während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.
In Folge der auf Grund der Coronavirus-Krise veränderten Kapitalmarktbedingungen hatte der Vorstand am 12. März 2020 beschlossen, die Bezugsfrist für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 zu verlängern, und zwar bis zum 31. März 2020.
Auf Grund der seit dem 12. März 2020 nochmals wesentlich veränderten Rahmenbedingungen in Folge der Coronavirus-Krise hat der Vorstand heute beschlossen, die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 nicht mehr zu den bisher in den Anleihebedingungen festgelegten Konditionen anzubieten.
Das Bezugsangebot für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie das Bezugsangebot für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 werden daher zurückgezogen und nicht durchgeführt. Eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt kurzfristig.
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