Volljährige Schüler dürfen in den Ferien bis zu 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück jobben. Alles, was darüber hinausreicht, ist kein Ferienjob mehr. „Arbeitgeber sollten grundsätzlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen“, empfiehlt Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. Mehr Informationen sind dem Infoblatt A40 „Schüler und Ferienjobs“ zu entnehmen, das unter http://www.saarland.ihk.de (Kennzahl 891) abrufbar ist.
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