Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich der Bundesrat mit einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes befasst. Ziel war es, die Regelung an die Bedürfnisse einer digitalisierten Arbeitswelt anzupassen, indem zugrunde liegende Spielräume aus der EU-Richtlinie besser ausgenutzt werden. In der Plenarsitzung vom 15. März wurde diese Initiative auf Empfehlung der federführenden Ausschüsse mehrheitlich abgelehnt.
Konkret bestand die Initiative aus zwei Vorschlägen. Erstens sollte die werktägliche Höchstarbeitszeit auf ein Wochenarbeitszeitmodell umgestellt werden und zweitens sollte die vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen variabler gestaltet werden können. Diese Erhöhung der Flexibilität sollte Arbeitnehmern, die einen Teil ihrer Arbeitszeit im Home-Office oder in mobiler Ausübung leisten, den Spielraum bringen, um Vorteile der Digitalisierung voll ausreizen zu können. Die Beschränkung der Regelung auf tarifgebundene Arbeitgeber sollte Arbeitnehmerinteressen schützen und zudem auch Anreize für mehr tarifliche Bindung setzen.
Stephan Lohmann, Geschäftsführer des Fachverbandes Metall NW sieht in der Ablehnung der Initiative gleich zwei verpasste Chancen: „Die Annäherung an europäisches Recht hätte die Freizügigkeit im europäischen Kontext erleichtert. Noch bedauerlicher ist jedoch, dass Menschen, deren Lebensentwurf von Familie und Freizeit eine Abweichung von der werktäglichen Einteilung wünschenswert gemacht hätte, nun weiterhin durch Gesetze aus Zeiten der Industrialisierung bestimmt werden.“
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