Geänderter Handelsabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018

Im Anschluss an die am 14. Februar 2019 veröffentlichte Handelserklärung hat eine weitere Überprüfung der Auswirkungen der jüngsten Änderungen der Steuergesetzgebung in den Vereinigten Staaten (USA) zu einer Änderung der latenten Steuern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 geführt. Dementsprechend werden die Aktionäre darauf hingewiesen, dass Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL) für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr einen zurechenbaren Verlust von R2.500 Mio. (189 Mio. USD) erwartet, verglichen mit einer Guidance von R1.000 Mio. (77 Mio. USD) aus dem Trading Statement letzte Woche. In den sechs Monaten bis zum 31. Dezember 2018 unterzeichnete der Gouverneur von New Jersey eine Reihe von Gesetzentwürfen zur Umsetzung verschiedener Änderungen der Steuergesetzgebung, die Auswirkungen auf die PGM-Aktivitäten der USA haben. Die bedeutendste Änderung der neuen Gesetzgebung führte dazu, dass die Steuern für alle US-Gesellschaften unter gemeinsamer Kontrolle (mehr als 50% Stimmrechtsanteil) zusammengerechnet wurden, was zu einer Erhöhung des geschätzten latenten Steuersatzes für das PGM-Geschäft in den USA und zu einer revidierten latenten Steuerbelastung von R1.499 Mio. (US$113 Mio.) führte. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Cashflows 2018 und wird voraussichtlich über die gesamte Laufzeit des Stillwater-Geschäfts ablaufen. Wir werden jedoch weiter nach Möglichkeiten der Steuerplanung suchen, um diese zusätzlichen latenten Steuern zu minimieren.

Infolgedessen wird der Konzern für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr einen unverwässerten Verlust pro Aktie von 110 Cent (8 US-Cent) ausweisen, was unter dem für das Vorjahr ausgewiesenen unverwässerten Verlust pro Aktie von 229 Cent (17 US-Cent) und einem unverwässerten Verlust pro Aktie von 1 Cent (null US-Cent) gegenüber dem unverwässerten Verlust pro Aktie von 12 Cent (1 US-Cent) für den Vergleichszeitraum 2017 liegt. Dies entspricht einer Reduktion des unverwässerten Verlusts pro Aktie um 52% und der HEPS um 92%.

Die Finanzinformationen, auf denen dieser Handelsausweis basiert, wurden von den Wirtschaftsprüfern von Sibanye-Stillwater nicht geprüft oder berichtet.

Ergebnispräsentation

Sibanye-Stillwater wird seine Ergebnisse für die sechs Monate und das am 31. Dezember 2018 endende Jahr am Donnerstag, den 21. Februar 2019 nach 08:00 Uhr (CAT) veröffentlichen und um 10:00 Uhr (CAT) eine Live-Präsentation und Webcast durchführen. Die Details zu Webcast und Telefonkonferenz finden Sie auf unserer Website unter www.sibanyestillwater.com.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird", "Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten", "können" und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind. Die in derAnkündigung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

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