Zu den traditionellen Prüfungsschwerpunkten zählt nach wie vor die Umsatzsteuer. Hier stehen die steuerfreien oder nicht steuerbaren Umsätze ganz klar im Fokus. Schnellere und umfangreichere Meldungen zwischen den Finanzbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ermöglichen dabei vermehrt Abgleich- und Kontrollmöglichkeiten.
„Unsere jüngsten Erfahrungen im Prüffeld der Umsatzsteuer zeigen, dass die umsatzsteuerliche Organschaft künftig mehr geprüft werden wird“, sagt Jeannette Olivie, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin. Nachdem der Bundesfinanzhof feststellte, dass Personengesellschaften nicht nur als Organträger in Betracht kommen, sondern auch Organgesellschaften sein können, wird auch hierin ein Schwerpunkt liegen. Noch kann man sich auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2018 berufen. Danach ist auf diesem Gebiet aber mit einem Anstieg an Beanstandungen zu rechnen“, erklärt Olivie.
Da das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr Unternehmen eine Rolle spielt und die Finanzbehörden hier schnell Mehrergebnisse erzielen können, zählt dieses bereits zu den Klassikern. Treu bleibt sich die Finanzverwaltung auch bei Gewinnverlagerungen. Die Prüfung von Rückstellungen, Teilwertabschreibungen und Zuaktivierungen führt meist nur zu Gewinnverschiebungen, die aber für die Prüfer häufig Mehrergebnisse für den Prüfungszeitraum bedeuten. „Diese Prüfungsklassiker werden daher so schnell nicht eingestellt“, meint Olivie.
Auslandssachverhalte im Trend
Auslandssachverhalte erfreuen sich bei Prüfern immer größerer Beliebtheit. Ab einem gewissen Umfang der Auslandsaktivitäten war das zwar schon immer ein Prüfungsschwerpunkt und spezialisierten Fachprüfern vorbehalten. Das ändert sich aber gerade. Zum einen wird hierfür mehr Personal eingestellt. Zum anderen werden mehr Prüfungshandlungen ohne spezifische Fachprüfer durchgeführt. Dazu kommen auch hier die bessere Kommunikation und der Datenabgleich zwischen den Behörden der beteiligten Länder. Zudem machen sich die strengeren Regelungen zur Dokumentation der Verrechnungspreise und zu den Meldeerfordernissen bemerkbar.
Informations- und Erfahrungsaustausch steigt
Bei der Datenanalyse handelt es sich noch nicht um ein Massenphänomen. Aber klar ist: Die Zahl der Feststellungen auf diesem Gebiet und die Qualität nehmen zu. Diese Entwicklungen werden auch durch einen besseren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Länderfinanzbehörden beschleunigt. „Bei Datenanalysen ist zudem zu erkennen, dass sich die Prüfer meist nicht mehr mit den Daten der Finanzbuchhaltung zufriedengeben. Die Zahl der Fälle, in denen der Datenzugriff durch den Prüfer auf Vorsysteme wie Warenwirtschaft, ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) oder Lagerhaltung verlangt wird, steigt ebenfalls“, sagt Steuerexpertin Olivie, „und auch wenn es hier noch regional erhebliche Unterschiede gibt, kann man nicht von einer Eintagsfliege sprechen.“ Noch sind die meisten Prüfer mit der Vielzahl der unterschiedlich eingesetzten Systeme nicht vertraut. Die stetige Zunahme der modernen Techniken bei kleinen und mittleren Unternehmen lässt nicht auf eine Umkehr dieses Prozesses bei Großbetrieben hoffen.
Erbschaftsteuer im Fokus
Noch vor Jahren war es fast undenkbar, dass sich ein Betriebsprüfer mit dem Thema Erbschaftsteuer und Unternehmensbewertung beschäftigt hätte. Die steigende Zahl an Unternehmensnachfolgen, die komplexeren Bewertungsregelungen, die Quoten zum schädlichen Verwaltungsvermögen und die Überwachung von Haltefristen und Ausgangssummen schlagen sich mittlerweile auch in laufenden Prüfungen nieder. Die Finanzverwaltung hat für erbschaftsteuerliche Sachverhalte sogar Experten ausgebildet, die entweder selbst prüfen oder ihre Kollegen vor Ort unterstützen. „Ein weiterer Trend, den unsere internen Auswertungen ergeben haben, zeigt, dass bei der Gewerbesteuerzerlegung die Zahl der Beanstandungen zunimmt. Die Prüfer versuchen vermehrt, Gewinne in Gemeinden mit höheren Hebesätzen zu verlagern“, sagt Jeannette Olivie.
Auf einen Blick
Was die prüfenden Finanzämter gern unter die Lupe nehmen
- Umsatzsteuer: steuerfreie und nicht steuerbare Umsätze, Organschaften
- Reverse-Charge-Verfahren
- Gewinnverlagerung: Prüfung von Rückstellungen, Teilwertabschreibungen und Zuaktivierungen
- Auslandssachverhalte
- Finanzbuchhaltung mit Zugriff auf vorgelagerte Systeme wie Warenwirtschaft oder Lagerhaltung
- Haltefristen, schädliches Verwaltungsvermögen oder Bewertungen sind Prüfungsgegenstand bei Unternehmensnachfolgen oder Erbschaften
Jeannette Olivie, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin
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