Stromeinspeisung bleibt für KWK-Anlagenbetreiber interessant

In den Monaten Oktober bis Dezember 2018 reduzierte sich der auch als KWK-Index bezeichnete durchschnittliche Grundlast-Strompreis nur unwesentlich vom Zehnjahreshoch des dritten Quartals in Höhe von 5,351 Cent/kWh.
Im vierten Quartal 2018 lag der KWK-Index nach Angaben des BHKW-Infozentrums mit 5,260 Cent/kWh deutlich über der 5 Cent Marke

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 5,260 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Januar bis März 2019.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

Veränderte Ermittlung des KWK-Index

Aufgrund des am 1. Oktober 2018 vollzogenen Preiszonensplits zwischen Deutschland und Österreich, findet ab dem vierten Quartal 2018 eine Anpassung der Indexdefinition für den üblichen Preis gemäß § 4 Abs. 3 KWKG statt. Das BHKW-Infozentrum hat in einem FAQ-Beitrag hierüber berichtet.

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