Bereits nach Wirksamwerden der DSGVO am 25.05.2018 wurden viele Unternehmen mit solchen Auskunftsverlangen konfrontiert. Erfolgt die Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so droht ein Bußgeld.
Alle Unternehmen sollten also auf solche Auskunftsersuchen vorbereitet sein, also einen internen Prozess definiert haben, wer wann wie die Informationen weitergibt, zusammenträgt und an den Betroffenen übermittelt.
Das gilt umso mehr, als nun der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg ein Musterauskunftsschreiben für jeden zum Download online gestellt hat.
Unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/muster-auskunftsanspruch-nach-art-15-ds-gvo/ kann ein Word-Dokument geladen werden, das Ausfüllhinweise und weitere Informationen zum Auskunftsanspruch enthält und nur noch individualisiert werden muss. Dann kann das Schreiben direkt auf die Reise geschickt werden.
Ein Grund mehr also für alle Datenverarbeiter, sich mit der Geltendmachung des Auskunftsrechts, aber auch der sonstigen Betroffenenrechte (wie bspw. dem Löschungsanspruch) auseinanderzusetzen und geeignete Lösungen für deren Handhabung zu entwickeln.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei sehr gerne. Sprechen Sie uns jederzeit an.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte – IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt – Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Schutt, Waetke – Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Telefon: +49 (721) 1205-00
Fax: +49 (721) 1205-05
E-Mail: info@schutt-waetke.de