Ein Gutachten des Verwalters zur Insolvenzeröffnung zeigt auf, dass die Anleger erhebliche Verluste erleiden werden. Sie hatten zuletzt rund 3,5 Milliarden Euro in rund 1,6 Millionen Container investiert. Der tatsächliche Bestand beläuft sich aber auf nur 618.000 Boxen. Für die Monate Februar und März zahlte P&R noch die Mieten für die Container. Damit könnte sich der Verdacht erhärten, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln könnte. Das Geld von neuen Anlegern könnte für die Mietzahlungen und Container-Rückkäufe der Altanleger genutzt worden sein. Damit steigt für die Anleger das Risiko einer Rückzahlung ihrer P&R-Einnahmen.
Insolvenzverwalter Jaffé kündigte an, dass er die Anleger anschreiben und diese zur Anmeldung ihrer Insolvenzforderung auffordern wird. Dazu würde er ein vorausgefülltes Formular versenden, den die Anleger nur unterschreiben und zurücksenden müssten. „Auch wenn dieses Anmeldeverfahren sehr anlegerfreundlich klingt, sollten Anleger alle Daten der Anmeldung prüfen lassen. Sind die Summen verkehrt oder wird bei einer falschen Gesellschaft die Forderung angemeldet, könnte das zum Totalverlust führen“, erklärt Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp.
Schon Ende Juni hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé auch das Eigentum derjenigen Anleger angezweifelt, die von P&R sogenannte Eigentumszertifikate erhalten hatten. Damit will der Verwalter alle Investoren gleichbehandeln und die Insolvenzmasse hochhalten. Sollten Anleger dennoch einen Eigentumsnachweis erbringen können, könnten sie Aus- und Absonderungsrechte geltend machen. Der Container steht dann den Anlegern zur weiteren Verwertung zu. Ob das sinnvoll ist, bleibt offen, jedoch stärkt es die Position des Anlegers gegenüber dem Verwalter. Die Anmeldung zur Aussonderung muss ein Anwalt vornehmen. „Warum der Verwalter das Eigentum in Frage stellt, ist bis jetzt nicht begründet worden. Eigentümer von Containern sollten nicht auf ihr Recht und letztendlich auf ihr Investment verzichten, nur um es vielen Beteiligten einfach zu machen. Schon deshalb sollten sich die Anleger über geeignete Maßnahmen beraten lassen und das vorausgefüllte Forderungsanmeldung sogar von einem Fachmann prüfen lassen“, erklärt Borowski.
Buchalik Brömmekamp bietet einen Quickcheck zur Forderungsanmeldung für die Gläubiger an, die ihre Forderungen selbst anmelden wollen. In jedem Fall sollten die Forderungen im Insolvenzverfahren richtig angemeldet werden. Die Anmeldung ist ausreichend zu individualisieren und zu substantiieren. Allein die Mitteilung der Forderungshöhe, ohne diese zu begründen, wird nicht ausreichen. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Seite https://www.kapitalanlagen-krise.de/…
Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter, als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.
Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.
Besuchen Sie uns auch gerne unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/… oder www.insolvenzanfechtung-buchalik.de
Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.
Buchalik Brömmekamp
Prinzenallee 15
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 828977-200
Telefax: +49 (211) 828977-211
http://www.buchalik-broemmekamp.de
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (211) 828977-168
Fax: +49 (211) 828977-111
E-Mail: markus.haase@buchalik-broemmekamp.de