Babyfon mit dem Internet verbunden
„In allererster Linie sollten Eltern – wie bei anderen vernetzten Haushaltsgeräten auch – auf den Datenschutz achten“, sagt Günter Martin, Internetexperte von TÜV Rheinland. Funktionierten beispielsweise alte Babyfone noch wie Walkie-Talkies, können die neuen Produkte heute viel mehr. Sie übertragen Bilder mit einer Webcam auf das Smartphone der Eltern, reagieren auf Geräusche und Bewegung, spielen Wiegenlieder und haben eine Gegensprechfunktion. Mittlerweile gibt es sogar einen Geruchssensor, der auf zu wechselnde Windeln aufmerksam macht. „Wenn die Geräte Daten ins Internet übertragen – und das ist bei den neuen technischen Geräten meistens die Regel – sollten Käufer sich auf jeden Fall mit der Datenschutzerklärung befassen“, betont der Experte. Seine oberste Regel: „Immer ein sicheres Passwort vergeben.“ Gleiches gilt für den Gebrauch von Konsolen oder intelligentem Spielzeug wie Kuscheltiere oder Roboter, die mit dem Internet verbunden sind und mit den Kindern kommunizieren.
Kindersicherung im Router
Kinder kommen auch mit Smart-Home-Geräten in Berührung. So können moderne Fernseher wie ein Browser funktionieren und uneingeschränkten Zugriff auf das Internet ermöglichen. „Um den Nachwuchs zu schützen, sollten Eltern bei allen Geräten, sofern vorhanden, spezielle Kinderkonten, mit denen sich Sender und Nutzungszeiten regulieren lassen, einrichten. Oder sie stellen am Router ein, welche Zugriffsrechte ins Internet für das jeweilige Gerät gelten sollen“, so Martin. Auf diese Weise können individuelle Webseiten blockiert sowie Zeiträume und -budgets eingestellt werden. Außerhalb dieser Grenzen sind PC, Tablet, Smartphone oder der Fernseher im Kinderzimmer offline und der Nachwuchs kann sich auch mal wieder dem analogen Spielzeug widmen.
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