IFRS im Mittelstand: Genau abwägen

Der IFRS entwickelt sich rasch und umfassend weiter. Aktuelle Beispiele sind die Umsatzrealisierung (IFRS 15), das Leasing, das ab 2019 nach IFRS 16 zu bilanzieren ist, oder die umfangreichen Änderungen des IFRS 9 für Finanzinstrumente.

Die Erwartung, dass insbesondere Banken mittelständische Unternehmen dazu drängen werden, IFRS-Abschlüsse zu erstellen, hat sich nicht erfüllt. IFRS wird zumindest in Deutschland im Wesentlichen von kapitalmarktorientierten Unternehmen angewendet, denn diese sind dazu verpflichtet. „Ob Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, freiwillig auf IFRS umsteigen sollten, ist von den jeweiligen Rahmenbedingungen im Unternehmen abhängig. Die Vor- und Nachteile sind gut abzuwägen“, sagt IFRS-Experte Dr. Tobias Gohla von Ecovis in München.

Vorteile der IFRS

Für international agierende Unternehmen kann der IFRS-Konzernabschluss von Vorteil sein, denn Verbreitung und Akzeptanz der IFRS steigen weltweit. Entsprechend verringern oder entfallen in diesen Ländern die Kosten für Schulungen des Rechnungslegungspersonals. Dieser Vorteil wird größer, wenn eine Expansion in Länder geplant ist, in denen nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen nach IFRS den Konzernabschluss aufstellen, sondern sich auch die lokalen Rechnungslegungsstandards für die Einzelabschlüsse an den IFRS oder den IFRS for SME (kleine und mittlere Unternehmen) orientieren.

Je nach der Gesellschafterstruktur eines Unternehmens kann es sinnvoll sein, auf IFRS umzusteigen, denn deutsche Abschlüsse sind nicht informations-, sondern vorsichtsgetrieben. Investoren aus England oder Israel beispielsweise werden aufgrund des ausgewiesenen Ergebnisses höhere Forderungen an ihren Anteil oder den Zins stellen. „Durch die Fair-Value-getriebene IFRS-Bilanzierung ist es wahrscheinlich, dass Unternehmen höhere Vermögen und ein höheres Eigenkapital ausweisen können. Das ist insbesondere im Jahr des Übergangs möglich, wenn die Wahlrechte des IFRS 1 entsprechend ausgeübt werden“, sagt Gohla.

Nachteile bei den IFRS

Im Gegensatz zum HGB-Anhang ist der IFRS-Anhang wesentlich umfangreicher. „Allein die IFRS-Anhangcheckliste, die wir momentan zur Prüfung einsetzen, ist knapp 300 Seiten lang“, erklärt Gohla, „entsprechend offen muss das Unternehmen mit den internen Daten umgehen und diese dem Leser zur Verfügung stellen.“ Zudem verlangen die komplexen Regeln der IFRS hoch qualifizierte Mitarbeiter. Diese sind ständig fortzubilden, um dem Wandel der IFRS gerecht zu werden – und das kann zeit- und kostenintensiv sein.

Auch die Ermittlung des Fair Value von Vermögenswerten ist nicht kostenlos. Während der Fair Value bei einigen Finanzinstrumenten, wie börsengehandelten Aktien oder Zinsswaps, am Kapitalmarkt ablesbar ist, ist die Ermittlung für Sachanlagevermögen ungleich schwerer. Für diesen Fall bleibt die Möglichkeit, Bewertungsgutachten zu beauftragen oder bei der klassischen Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bleiben – allerdings auf Kosten der Vorteile, die die IFRS bieten. „Die IFRS haben Vorteile und ihre Daseinsberechtigung. Zudem sind sie, trotz teils gegenläufiger Meinungen, kein Hexenwerk. Allerdings darf weder der Erst- noch der Folge aufwand unterschätzt werden“, kommentiert Gohla den Einsatz der IFRS. Was rät man nun den Mandanten, die über eine Umstellung auf IFRS nachdenken? „Es kommt immer auf den Einzelfall an.“

Tipp: Wie IFRS 16 zu bilanzieren ist

IFRS 16 ist verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Er soll die bilanzielle Transparenz von Leasingverhältnissen verbessern und bilanzgestaltende Möglichkeiten reduzieren. Mehr dazu lesen Sie hier: www.ecovis.com/steuern-recht/ifrs-16-von-standards-gehetzt

Dr. Tobias Gohla IFRS-Experte bei Ecovis in München

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