Fachverband Biogas
Frau Weyberg vom Fachverband Biogas machte deutlich, dass die EEG-Branche noch immer sehr umstritten ist:
– Positive Wahrnehmung durch zunehmende Reststoffverwertung und umfassende Wärmeversorgung
– Negative Wahrnehmung durch nicht abreißende Teller-Tank-Diskussionen und vermehrte Havarien
Alle Branchenteilnehmer sind aufgerufen, durch regionalen Verkauf von Strom & Wärme den Nutzen der Biogasanlage für direkte Anlieger zu erhöhen und somit den gesellschaftlichen Rückhalt und die Akzeptanz für Bioenergie zu stärken.
Um den zum Teil ausufernden Pflichten der Biogasanlagenbetreiber etwas entgegenzusetzen, fordert der Fachverband Biogas eine zukünftige Vergütung von Systemdienstleistungen, die mit Blick auf die Netzstabilität immer wichtiger werden (z.B. Bereitstellung von Blindleistung etc.).
Recht und Gesetz
Herr Dr. Maslaton ging auf die Rechtsprechung zu Meldepflichten ein, die mit der Einführung der MaStRV (Marktstammdatenregister-Verordnung) zum 01.07.2017 auch für Bestandsanlagen mit der Pflicht zur Nachmeldung wieder relevant geworden sind. Bis spätestens 30.06.2019 müssen auch die Betreiber von Bestandsanlagen sich und ihre Anlage registrieren, vorhandene Daten ergänzen und Datenverantwortung übernehmen. Zu beachten ist außerdem, dass z.B. eine Leistungsänderung oder das Inanspruchnehmen der Flex-Prämie (meldepflichtiges Ereignis) spätestens innerhalb eines Monats zu melden ist.
Dena Biogasregister
Einen Ausblick auf anstehende Neuerungen im Biomethanbereich gab das dena Biogasregister:
– THG-Emissionen gehandelter Biomethanchargen werden neuerdings im Register ausgewiesen. Der Aufbau eines einheitlichen Systems zur grenzüberschreitenden Übertragung von Biomethanherkunft und -eigenschaften, das sog. European Renewable Gas Registry (EGaR), trägt der steigenden Tendenz des Im- und Exports von Biomethan in Europa Rechnung.
– Datenauswertungen des dena Biogasregisters ergaben, dass sich trotz des stagnierenden Anlagenzubaus die Produktionsleistung durch kontinuierliche Verbesserungen hinsichtlich der Einspeisevolumen und Jahresbetriebsstunden um ca. 10% erhöht hat. Außerdem wurde ein Mehreinsatz alternativer Energiepflanzen von bis zu 25% registriert.
Neue Kooperation der GUTcert
Da der Anschluss an das Mittelspannungsnetz im Zuge der Anlagenflexibilisierung für viele Betreiber von Biogasanlagen ebenfalls relevant wird, bietet die GUTcert neuerdings über eine Kooperation mit der Hamburgischen Zertifizierungsstelle MKH Greenergy Cert GmbH das Erstellen der notwendigen Nachweise auch für GUTcert-Kunden an. Grundsätzlich wird zum Netzanschluss ein Einheitenzertifikat benötigt, das beim Erwerb eines neuen BHKWs vom BHKW-Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Ab einer Anschlussleistung von >950 kWel oder einer Kabellänge >2 km wird zusätzlich ein Anlagenzertifikat und eine EZA-Konformitätserklärung gefordert.
Seit 2014 sind diese Nachweise auch für Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen (z.B. BHKW) verpflichtend. Im Zuge der anstehenden Novellierung der Technischen Anschlussregeln an die Mittelspannung (TAR Mittelspannung, VDE-AR-N 4110) wird zudem ein vereinfachtes Verfahren eingeführt zum Erstellen eines Anlagenzertifikats auch für Anlagen mit einer geringeren Anschlussleistung (135 – 950 kWel).
Etwas Zeit zur Vorbereitung bleibt den Betroffenen noch – die novellierte TAR wird voraussichtlich zum 27.04.2019 in Kraft treten und dann die derzeit geltende BDEW-Mittelspannungsrichtlinie verbindlich ersetzen.
Direktvermarktung
Als Repräsentant der natGAS erläuterte Herr Siebert in seinem Vortrag, dass das Ziel der modernen Direktvermarktung das Optimieren der Vermarktung des Stromverkaufs auf allen Ebenen sein muss. Hierzu gehören gemäß natGAS drei wesentliche Zusatzerlösquellen:
– Zusätzliche Erträge aus der Bewirtschaftung der Stromproduktion an den Terminmärkten
– Zusätzliche Erlöse durch Optimieren der Erträge an den kurzfristigen Spot-Märkten, unterstützt durch saisonale Verschiebungen
– Konsequentes Nutzen der Wertschöpfung Flexibilität.
Als etablierter Direktvermarkter bietet die natGAS ihren Kunden zusätzlich zu einem natGAS -spezifischen Monatsmarktwert eine garantierte feste Zusatzvergütung. Auch die Managementprämie bleibt zu 100% beim Anlagenbetreiber. Zusätzlich stellt die natGAS als erster Direktvermarkter einen technischen Kundendienst (‚FlexMobil‘) zur Verfügung, der Betreiber von Biogasanlagen vor Ort besucht, um eine optimale Fahrweise sicherzustellen.
Clearingstelle
Im Rahmen des Vortrags der Clearingstelle EEG| KWKG diskutierten die Teilnehmer mit der Referentin Frau Richter. Unter anderem ging es um die Inbetriebnahme bei Ver- und Ersetzen von BHKW (Votum 2017/39), das Inbetriebsetzen eines BHKW durch den Hersteller und das Zusammenfassen von Anlagen (Votum 2017/25).
Erwähnt werden sollte hier zudem das Empfehlungsverfahren 2017/37 zu Auslegungs- und Anwendungsverfahren der Anlagenregisterverordnung und des EEG 2014 bzw. EEG 2017.
Neue Technologie zur Substratoptimierung
Eine mögliche Art der Substratoptimierung stellte Herr Lauffer von der MTM Anlagenbau GmbH vor. Die sogenannte ‚Mobile Turbo Maische‘ ist eine dreistufige biologische Substrataufbereitung. Sie gewährleistet einen gleichmäßigen, biologischen Voraufschluss besonders faserhaltiger Substrate und ermöglicht damit das Bewältigen der zukünftigen Herausforderungen ‚Substratkosten senken‘ und ‚Maiseinsatz reduzieren‘. Die Anlage ist einfach zu beherrschen und hat folgende Vorteile:
– Nur gleichmäßig vorverdaute Substrate gelangen in den Fermenter
– Vermeiden von Schwimmschichten und Rührproblemen
– Gasertragssteigerung faserhaltiger Substrate
– Verweilzeit in Turbo-Maische 1 – 2 Tage
– Maische-Abluft enthält kein H2
Die Möglichkeit einer hohen Raumbelastung bei kurzer Verweilzeit erlaubt es zudem, die Biogasproduktion innerhalb von 2 Wochen auf das Doppelte der Nennleistung zu erhöhen und so die Gasproduktion saisonal anzupassen.
Das Exzellenznetzwerk EEG 2018 enthielt viele wertvolle Informationen und beantwortete so mache Frage, die in den Pausen direkt mit den Referenten diskutiert werden konnte. Wir danken unseren Referenten und Teilnehmern für die gelungene Veranstaltung!
Im November 2018 plant der EEG-Bereich der GUTcert einen weiteren Erfahrungsaustausch, der vorrangig praxisbezogene Themen in den Vordergrund stellen soll und bei einem unserer Kunden stattfinden wird. Über den genauen Termin und das Veranstaltungsprogramm informieren wir Sie, sobald diese konkretisiert wurden.
Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Thomas Gebhardt, thomas.gebhardt@gut-cert.de / Tel.: +49 30 2332021-43.
Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.
Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.
Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.
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